Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 34 O 74/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksam vorgenommene Erhöhung der Gaspreise sowie der Strompreise im Hinblick auf die Billigkeit des § 315 BGB; Schutz des Vertragspartners vor willkürlichen Vertragsgestaltungen des anderen Vertragspartners bei einem durch Gesetz zugewiesenen Leistungsbestimmungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 34 O 74/08
- OLG Düsseldorf - VIII U 16/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 34 O 74/08
Ein Sachvortrag zur Begründung eines geltend gemachten Anspruchs ist schlüssig und damit als Prozessstoff erheblich, wenn der Anspruchsteller Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07 - Rdnr. 30).Entgegen der Ansicht des Beklagten ist auf die Angabe der absoluten Höhe der Bezugspreise durch die Klägerin entbehrlich, denn auch die absolute Höhe der von dem Energieversorgungsunternehmen mit seinem Vorlieferanten vereinbarten und von ihm gezahlten Bezugspreise kommt es für das Vorliegen einer Bezugskostensteigerung in einem bestimmten Zeitraum und für die sich daran anknüpfende Beurteilung der Billigkeit einer Preiserhöhung gegenüber dem Abnehmer nach § 315 BGB nicht unmittelbar an (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2007 - VIII ZR 138/07, Rdnr. 35).
Die Frage wie ein Unternehmen seine in dem einen Geschäftsbereich erzielten Gewinn verwendet, ist eine Entscheidung, die im Ermessen des Unternehmens liegt und die für die Billigkeit einer Preiserhöhung in einem anderen Geschäftsbereich keine Bedeutung zukommt (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07, Rdnr. 39).
- BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06
Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 34 O 74/08
Damit fehlt es an einer Monopolstellung der Klägerin als Grundlage einer Billigkeitskontrolle (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 = NJW 2007, 1672) und ein schutzbedürftiges Interesse des Beklagten an einer Billigkeitskontrolle der streitgegenständlichen Strompreiserhöhung scheidet mithin aus. - BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 34 O 74/08
Für diese ist anerkannt, dass sie ein geeignetes und zulässiges Instrument zur Bewahrung des Gleichgewichts von Preis und Leistung darstellen (vgl. BGH Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06, Rdnr. 22). - BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06
Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 34 O 74/08
Sie dienen dazu, einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern, und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostensteigerungen bereits bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (vgl. BGH Urteil vom 13.12.2006 - VIII ZR 25/06 = NJW 2007, Seite 1054).