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   LG Darmstadt, 01.07.2009 - 7 S 21/09   

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https://dejure.org/2009,39765
LG Darmstadt, 01.07.2009 - 7 S 21/09 (https://dejure.org/2009,39765)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 01.07.2009 - 7 S 21/09 (https://dejure.org/2009,39765)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 7 S 21/09 (https://dejure.org/2009,39765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz eines Flugpassagiers wegen Abbruch eines Linienfluges am Ort einer planmäßigen Zwischenlandung; Anknüpfung von sich aus Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004/EG) ergebenden Ansprüchen an Vorgänge im Zusammenhang mit dem Abflug eines gebuchten Fluges; ...

  • reise-recht-wiki.de

    Flugabbruch und Weiterbeförderung mit Bus nach 11-stündiger Wartezeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus LG Darmstadt, 01.07.2009 - 7 S 21/09
    So werden dort u. a. Abflugverspätungen geregelt, während das Montrealer Übereinkommen Frachtschäden, Passagierunfälle und Ankunftsverspätungen zum Gegenstand hat (vgl. auch EuGH, Urteil vom 10.01.2006 - EUGH Aktenzeichen C-344/04 -, abgedruckt in NJW 2006, NJW Jahr 2006 Seite 351).
  • LG Darmstadt, 06.05.2009 - 7 S 268/08

    Ausgleichszahlungen wegen nicht planmäßiger Durchführung eines Fluges

    Auszug aus LG Darmstadt, 01.07.2009 - 7 S 21/09
    Die Kammer hat allerdings bereits in zwei früheren Verfahren (7 S 220/08, Urteil vom 04.03.2009 und 7 S 268/08, Urteil vom 06.05.2009) darauf hingewiesen, dass die sich aus der genannten EG-Verordnung ergebenden Ansprüche regelmäßig an Vorgänge beim Abflug geknüpft sind.
  • LG Darmstadt, 18.04.2012 - 7 S 171/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung bei Zwischenlandung

    Die Kammer geht nach ihrer ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die sich aus der genannten EG-Verordnung ergebenden Ansprüche regelmäßig an Vorgänge beim Abflug geknüpft sind (Urteil vom 04.03.2009, Az: 7 S 220/08; Urteil vom 06.05.2009, Az: 7 S 268/08; Urteil vom 01.07.2009, Az: 7 S 21/09; vgl. ferner LG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2011, Az: 2-24 S 56/11, RRa 2012, S. 20; Staudinger, RRa 2010, S. 10 ff).
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