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   LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks - 45 Js 3/13 - 9/15, 4 Ks 9/15   

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https://dejure.org/2016,14238
LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks - 45 Js 3/13 - 9/15, 4 Ks 9/15 (https://dejure.org/2016,14238)
LG Detmold, Entscheidung vom 17.06.2016 - 4 Ks - 45 Js 3/13 - 9/15, 4 Ks 9/15 (https://dejure.org/2016,14238)
LG Detmold, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 4 Ks - 45 Js 3/13 - 9/15, 4 Ks 9/15 (https://dejure.org/2016,14238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KZ Auschwitz, Wachmann

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen einer Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen durch eine Wachtätigkeit im Konzentrationslager Auschwitz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • spiegel.de (Pressebericht, 17.06.2016)

    Reinhold Hanning: Auschwitz-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt

  • taz.de (Pressebericht, 17.06.2016)

    Auschwitz-Wachmann verurteilt: Das kleine Rädchen

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.02.2016)

    Auschwitz-Prozess in Detmold: Ehemaliger SS-Mann trifft auf Überlebende

  • archive.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.04.2016)

    Anklage im Auschwitz-Prozess erheblich erweitert

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.02.2015)

    Wachmann in Auschwitz: 93-Jähriger wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen angeklagt

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.12.2015)

    Ex-Auschwitz-Wachmann muss wegen Mordes in 170.000 Fällen vor Gericht

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.01.2016)

    Gerichtsprozesse gegen SS-Wachleute: Vier Greise auf der Anklagebank

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.02.2016)

    Auschwitz-Prozess in Detmold: Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.02.2016)

    Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen: Er war dabei, er hat es gewusst

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.02.2016)

    Auschwitz-Prozess: Der Greis und die Gaskammern

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.02.2016)

    NS-Verfahren in Detmold: Der Zeuge von Auschwitz

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.05.2016)

    Auschwitz-Prozess: "Mord verjährt nicht"

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.06.2016)

    Detmolder SS-Prozess: Unschuldig in Auschwitz?

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.is (Pressekommentar, 17.06.2016)

    Fünf Jahre Haft für Ex-SS-Wachmann: Das zwangsläufige Urteil

  • taz.de (Pressekommentar, 17.06.2016)

    Auschwitz-Prozess: NS-Verbrechen altern nicht

Sonstiges

  • faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 01.06.2017)

    Vor Revisionsverfahren: Früherer Auschwitz-Wachmann ein Jahr nach Urteil gestorben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400].

    Es genügt, wenn der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag zumindest für möglich hält und billigt [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Urteil vom 11. November 2006, 2 StR 157/06, NStZ 2007, 290].

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400].

    So müssen Opfer, Tatzeit und nähere Details der konkreten Begehungsweise dem Gehilfen nicht bekannt sein [BGHSt 42, 135, 139].

  • LG München II, 12.05.2011 - 1 Ks 115 Js 12496/08

    NS-Kriegsverbrechen: Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Insofern bestehende Befehle konnten mit Rücksicht auf die allen Völkern gemeinsamen Leitgedanken der Menschlichkeit und Gerechtigkeit nicht verbindlich sein [vgl. LG München II, Urteil vom 12. Mai 2011 - 1 Ks 115 Js 12496/08].
  • BGH, 15.11.2006 - 2 StR 157/06

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Aufenthaltsgenehmigung; Duldung);

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Es genügt, wenn der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag zumindest für möglich hält und billigt [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Urteil vom 11. November 2006, 2 StR 157/06, NStZ 2007, 290].
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Im Übrigen muss sich der Angeklagte über seinen individuellen Tatbeitrag hinaus aufgrund der arbeitsteiligen Vorgehensweise bei der Ermordung der Menschen die Hilfeleistungen der anderen Wachleute im Rahmen der gleichsam mittäterschaftlich geleisteten Beihilfe zurechnen lassen [vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, BGHSt 51, 144-149].
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Gehilfe aber im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden [st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 284/14; BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, StraFO 2011, 238].
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 284/14

    Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Abgrenzung von Handlungseinheit und

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Gehilfe aber im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden [st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 284/14; BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, StraFO 2011, 238].
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Eine teilweise Vollstreckbarkeitserklärung würde voraussetzen, dass der Abschluss des Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden ist, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss [BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124-148].
  • BGH, 08.09.2005 - 1 StR 159/05

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Begehung eines weiteren

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen [vgl. BGH, Urteil vom 08. September 2005 - 1 StR 159/05, NStZ-RR 2006, 236].
  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

    Auszug aus LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400].
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

  • BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15

    Mittäterschaft wegen Betruges (Bedeutung des Tatbeitrages)

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06

    Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

  • BGH, 10.06.2009 - 4 StR 645/08

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung eines Mittäters wegen Mordes aus niedrigen

  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 242/15

    Heimtücke trotz offen feindseliger Vorgehensweise (Zeitspanne zwischen dem

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    § 211 StGB in der heute geltenden Fassung ist das gemäß § 2 Abs. 3 StGB anzuwendende Gesetz (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 15. Juli 2015 - 27 Ks 9/14, juris Rn. 53; LG Detmold, Urteil vom 17. Juni 2016 - 4 Ks 9/15, juris Rn. 171).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Der § 211 StGB in der heute gültigen Fassung ist das gemäß § 2 Abs. 3 StGB anzuwendende Gesetz (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 23.07.2020 - 617 Ks 10/19 jug. -, juris; LG Lüneburg, Urteil vom 15.07.2015 - 27 Ks 9/14 -, juris; LG Detmold, Urteil vom 17.06.2016 - 4 Ks 9/15 -, juris).
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