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   LG Dortmund, 01.08.2018 - 8 O 24/17 (Kart)   

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LG Dortmund, 01.08.2018 - 8 O 24/17 (Kart) (https://dejure.org/2018,51145)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01.08.2018 - 8 O 24/17 (Kart) (https://dejure.org/2018,51145)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01. August 2018 - 8 O 24/17 (Kart) (https://dejure.org/2018,51145)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2018 - 8 O 24/17
    Wegen der geschilderten Unsicherheit betreffend der Auswirkungen des Kartells auf die Marktpreise kann auch die Erhebung einer unbezifferten Leistungsklage unter Angabe eines Mindestbetrages oder von Schätzungsgrundlagen keinen einfacheren und zumindest gleich effektiven Weg zur Erreichung des klägerischen Rechtsschutzzieles darstellen (vgl. auch BGH II ZR 87/13 Rn 8 - juris) und zwar selbst dann nicht, wenn die Schadensentwicklung abgeschlossen ist und dem Gericht nach § 287 ZPO die Schätzung eines Mindestschadens möglich wäre (OLG Karlsruhe 6 U 204/15 Grauzement - Juris).
  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 90/14

    Schadenersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2018 - 8 O 24/17
    Denn die Bestimmung des für die Schadenshöhe maßgebenden wettbewerbsanalogen Preises ist vor allem in Fällen, in denen womöglich über Jahrzehnte hinweg annähernd flächendeckend ein Kartellpreisniveau durchgesetzt wurde, ein komplexes Unterfangen (ständige Rspr der Kammer, vgl. 8 O 90/14 Kart = WuW 2017, 98 = NZKart 2017, 86 mit zust. Anm. Thiede sowie 8 O 25/16 Kart = NZKart 2017, 440 = WuW 2017, 569).
  • BGH, 21.01.2014 - II ZR 87/13

    BGB-Gesellschaft: Anforderungen an gesellschaftsvertragliche

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2018 - 8 O 24/17
    Wegen der geschilderten Unsicherheit betreffend der Auswirkungen des Kartells auf die Marktpreise kann auch die Erhebung einer unbezifferten Leistungsklage unter Angabe eines Mindestbetrages oder von Schätzungsgrundlagen keinen einfacheren und zumindest gleich effektiven Weg zur Erreichung des klägerischen Rechtsschutzzieles darstellen (vgl. auch BGH II ZR 87/13 Rn 8 - juris) und zwar selbst dann nicht, wenn die Schadensentwicklung abgeschlossen ist und dem Gericht nach § 287 ZPO die Schätzung eines Mindestschadens möglich wäre (OLG Karlsruhe 6 U 204/15 Grauzement - Juris).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2018 - 8 O 24/17
    Dort wie hier gilt, dass das rechtliche Interesse für eine Feststellungsklage in der Regel nicht bereits dadurch entfällt, dass der Kläger im Wege der Stufenklage auf Leistung klagen kann (vgl. BGH I ZR 277/00 Rn 17 - Juris).
  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 25/16

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beschaffungsvorgänge aufgrund der Preisgestaltung;

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2018 - 8 O 24/17
    Denn die Bestimmung des für die Schadenshöhe maßgebenden wettbewerbsanalogen Preises ist vor allem in Fällen, in denen womöglich über Jahrzehnte hinweg annähernd flächendeckend ein Kartellpreisniveau durchgesetzt wurde, ein komplexes Unterfangen (ständige Rspr der Kammer, vgl. 8 O 90/14 Kart = WuW 2017, 98 = NZKart 2017, 86 mit zust. Anm. Thiede sowie 8 O 25/16 Kart = NZKart 2017, 440 = WuW 2017, 569).
  • BGH, 16.12.2015 - I ZB 109/14

    Rechtsbeschwerde gegen Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs:

    Auszug aus LG Dortmund, 01.08.2018 - 8 O 24/17
    Eine solche wäre mit erheblichen Rechtsunsicherheiten behaftet, da eine Schadensschätzung durch das Gericht dann unzulässig ist, wenn sie mangels hinreichender Anknüpfungstatsachen in der Luft hinge (statt aller BGH I ZB 109/14 Rn 30 - juris; Kammer a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18

    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 01. August 2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund- 8 O 24/17 (Kart) - wird zurückgewiesen.
  • LG Dortmund, 06.11.2019 - 8 O 15/15
    Die Tatsachen, aus denen sich das Vorliegen dieser Voraussetzungen ergibt, sind durch den Kläger vorzutragen (s. u.a. LG Dortmund Urteile vom 01.08.2018, 8 O 24/17 [Kart.], und vom 12.09.2018, 8 O 21/17 - LKW-Kartell; bestätigt durch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil v. 06.03.2019 - VI-U (Kart) 15/18; so auch Rechtsbank Amsterdam vom 15.05.2019, C/13/639718/HA ZA 17-1255 unter Zitat LG Dortmund 8 O 24/17 [Kart.]).
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