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   LG Dortmund, 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02 14 V P 3/05   

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LG Dortmund, 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02 14 V P 3/05 (https://dejure.org/2006,56682)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02 14 V P 3/05 (https://dejure.org/2006,56682)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. März 2006 - KLs 835 Js 153/02 14 V P 3/05 (https://dejure.org/2006,56682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

    LG Dortmund, 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02

    Hans Kremendahl

    BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Hans Kremendahl

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bei Verurteilung eines Angeklagten zu

    Auszug aus LG Dortmund, 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02
    Der Angeklagte D hat seine Revision am 22.07.2004 zurückgenommen, um die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit der Verurteilung in dem Verfahren 26 KLs 835 Js 19/01-31/03 IV - Landgericht Wuppertal zu erreichen.

    Der Angeklagte ist in dem Verfahren 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI Landgericht Wuppertal wegen Bestechung und Vorteilsgewährung unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 19.12.2002, das zum damaligen Zeitpunkt aufgrund seiner Revisionsrücknahme als rechtskräftig galt, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus LG Dortmund, 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem in BGHSt 15, S. 88 ff. veröffentlichten Urteil vom 25. Juli 1960 entschieden, dass sich ein Beamter auch dann noch der Bestechlichkeit schuldig machen kann, wenn er die Bestechungsabsicht des Gebers erst nach Erhalt des Vorteils erkennt, diesen aber gleichwohl behält.
  • BGH, 13.11.1959 - 2 StR 239/59
    Auszug aus LG Dortmund, 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02
    Das Oberlandesgericht Köln hat am 15.10.1959, veröffentlicht in MDR 1960, S. 156, entschieden, dass jedenfalls Voraussetzung für die Rückgabeverpflichtung des Amtsträgers sei, dass der Vorteil noch nicht verbraucht ist, so dass er eine strafbare Entschließung überhaupt noch treffen könne.
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