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   LG Essen, 08.01.2010 - 7 T 606/09   

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LG Essen, 08.01.2010 - 7 T 606/09 (https://dejure.org/2010,30200)
LG Essen, Entscheidung vom 08.01.2010 - 7 T 606/09 (https://dejure.org/2010,30200)
LG Essen, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - 7 T 606/09 (https://dejure.org/2010,30200)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1997 - 3 Wx 287/97

    Anfechtung bei irrtümlicher Ausschlagung eines Testaments

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2010 - 7 T 606/09
    Insoweit läge ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum vor, wie sich aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.09.1997 (3 Wx 287/97) ergebe.

    Auch aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.09.1997 (3 Wx 287/97), auf die sich die Beteiligten berufen, ergibt sich, dass der Irrtum über die unmittelbare tatbestandliche Folge der Ausschlagung im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB beachtlich sein kann.

  • OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81

    Rechtsirrtum bei der Erbschaftausschlagung im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Auszug aus LG Essen, 08.01.2010 - 7 T 606/09
    Die Kammer verkennt bei dieser Bewertung nicht, dass in der Rechtsprechung die Anfechtung einer Erbausschlagung auch bei einem Sachverhalt zugelassen worden ist, bei dem der Ausschlagende davon ausging, durch die Ausschlagung werde sein Erbrecht auf eine bestimmte andere Person übertragen (vgl. Hinweis im Beschluss des OLG Hamm vom 16.07.1981, 15 W 42/81, Rdnr. 45 am Ende nach Juris).
  • AG Essen, 30.11.2018 - 158 VI 2148/18
    Das bedeutet, dass man die Ausschlagung nicht unter der Bedingung erklären kann, dass seine bestimmte Person Erbe werde, vgl. Beschluss des LG Essen vom 08.01.2012 - 7 T 606/09-.

    Laut des Beschlusses des LG Essen vom 08.01.2010 -7 T 606/09 - und des Beschlusses des OLG Hamm vom 31.05.2011 - I-15 W 176/11- sei ein Irrtum darüber, wem der Erbteil infolge der Ausschlagung anfalle, nur ein unbeachtlicher Motivirrtum.

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