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   LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17   

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https://dejure.org/2017,65382
LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17 (https://dejure.org/2017,65382)
LG Flensburg, Entscheidung vom 13.12.2017 - 1 S 57/17 (https://dejure.org/2017,65382)
LG Flensburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 1 S 57/17 (https://dejure.org/2017,65382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 40 EnWG, § 17 Abs 1 S 1 StromGVV, § 195 BGB, § 199 BGB
    Stromlieferungsvertrag: Beginn der Verjährungsfrist für Verbrauchsentgelte bei Verstoß des Versorgers gegen Informationspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Möglichkeit des Versorgers zur Erteilung der Rechnung für den Beginn der Verjährungsfrist bei einem Verstoß gegen die Informationspflichten

  • RA Kotz

    Stromlieferungsvertrag - Verjährungsfrist bei Verstoß gegen Informationspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 243/12

    Energieversorgungsvertrag: Rechtsfolgen einer unzulässigen Verbrauchsschätzung

    Auszug aus LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17
    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2013 (VIII ZR 243/12, juris) veranlasse nicht zu einer abweichenden Auffassung.

    Angesichts der Entscheidung des BGH im Urteil vom 16.10.2013 (VIII ZR 243/12, juris), dass § 40 Abs. 2 EnWG a. F. den Zeitpunkt der Abrechnungspflicht regele, der aber unabhängig von der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs sei, hätte das Amtsgericht auf § 17 Abs. 1 S. 1 StromGVV verweisen müssen, wonach die Fälligkeit eine Rechnung voraussetze.

    Richtigerweise weicht das Amtsgericht auch angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2013 (VIII ZR 243/12, juris) nicht von seiner Einschätzung ab.

  • OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 8 U 129/15

    Verjährung von Entgeltansprüchen der Versorgungsunternehmen für Strom- und

    Auszug aus LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17
    So hege auch das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 15.04.2016, 8 U 129/15, juris) Zweifel daran, ob ein Verstoß gegen § 40 EnWG dazu führe, dass der Lieferant seine Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr geltend machen könne.

    Auch die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 15.04.2016, 8 U 129/15, juris) geäußerten Zweifel, ob ein Verstoß gegen § 40 Abs. 4 EnWG dazu führt, dass der Lieferant seine Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr geltend machen kann (so im Ergebnis auch Landgericht Kiel, Urteil vom 10.06.2015, 12 O 351/14, BeckRS 2015, 12321; Landgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2009, 8 O 131/08, BeckRS 2009, 13786), überzeugen die Kammer nicht.

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte;

    Auszug aus LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17
    Die die jährliche Abrechnungsfrist normierende Pflicht des Versorgers gemäß § 40 Abs. 3 EnWG sei im Zeitpunkt der Entscheidung des BGH vom 22.10.1986 (VIII ZR 242/85, NJW-RR 1987, 237) noch nicht vorgesehen gewesen.

    Dies widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Verjährung auch dann von der Fälligkeit des Anspruchs abhänge, wenn diese ihrerseits aufgrund einer gesetzlichen Regelung von der Handlung des Gläubigers abhänge, hier der Rechnungslegung (Urteil vom 22.10.1986, VIII ZR 242/85, NJW-RR 1987, 237).

  • LG Koblenz, 10.03.2014 - 15 O 536/12
    Auszug aus LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17
    Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz (Urteil vom 10.03.2014, 15 O 536/12, juris), der sich das Amtsgericht anschließe, sei für die Frage der Verjährung auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Energieversorger hätte abrechnen können und müssen.

    Die den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB kennzeichnenden Umstände treten jedoch bereits in dem Zeitpunkt ein, in dem der Versorger die Rechnung hätte erteilen können und müssen (vgl. Landgericht Koblenz, Urteil vom 10.03.2014, 15 O 536/12, juris).

  • LG Kiel, 10.06.2015 - 12 O 351/14

    Gasversorgungsvertrag: Fälligkeit der Abrechnungsbeträge trotz Nichteinhaltung

    Auszug aus LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17
    Auch die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 15.04.2016, 8 U 129/15, juris) geäußerten Zweifel, ob ein Verstoß gegen § 40 Abs. 4 EnWG dazu führt, dass der Lieferant seine Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr geltend machen kann (so im Ergebnis auch Landgericht Kiel, Urteil vom 10.06.2015, 12 O 351/14, BeckRS 2015, 12321; Landgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2009, 8 O 131/08, BeckRS 2009, 13786), überzeugen die Kammer nicht.
  • LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08
    Auszug aus LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17
    Auch die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 15.04.2016, 8 U 129/15, juris) geäußerten Zweifel, ob ein Verstoß gegen § 40 Abs. 4 EnWG dazu führt, dass der Lieferant seine Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr geltend machen kann (so im Ergebnis auch Landgericht Kiel, Urteil vom 10.06.2015, 12 O 351/14, BeckRS 2015, 12321; Landgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2009, 8 O 131/08, BeckRS 2009, 13786), überzeugen die Kammer nicht.
  • LG Flensburg, 22.06.2018 - 1 S 92/17

    Stromversorgungsvertrag: Verjährung von Zahlungsansprüchen eines

    Die Kammer hält an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest (Urteile vom 27.04.2017, 1 S 77/16 und vom 13. Dezember 2017, 1 S 57/17).
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