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   LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11   

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LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11 (https://dejure.org/2011,60379)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10.11.2011 - 7 O 13/11 (https://dejure.org/2011,60379)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10. November 2011 - 7 O 13/11 (https://dejure.org/2011,60379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488; HGB § 124 Abs. 1
    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Frankenthal, 25.07.2011 - 7 O 404/10

    Ergehen eines Versäumnisurteils im zivilgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Nach dem Vorbringen der Klägerin nahm die Fondsgesellschaft zur Finanzierung des Erwerbs der Gesellschaftsimmobilie am 11.10./02.11.1993 bei der Rechtsvorgängerin der Klägerin (R....Hypothekenbank AG; im Folgenden: Klägerin) ein Darlehen über 7.000.000,-- DM mit Konditionenfestschreibung bis zum 31.12.2003 auf (Anlage K 5 zur Klage, Anlagenband zur Beiakte 7 O 404/10).

    Die Klägerin trägt vor, dass die aktuelle Restforderung gegenüber der Fondsgesellschaft zum 31.10.2010 insgesamt 2.546.673,39 EUR betrage (Forderungsaufstellungen: Anlagen K 7 und K 8, abgeheftet im Anlagenband der Beiakte 7 O 404/10).

    Das Gericht hat die Akte 7 O 404/10 des hiesigen Landgerichts beigezogen.

  • BGH, 17.06.2008 - XI ZR 112/07

    Zur Bereicherungsschuld bei unwirksamen Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Der von der Treuhänderin im Namen der Beklagten erklärte Beitritt wäre selbst dann, wenn man von der Nichtigkeit der der Treuhänderin erteilten Vertretungsmacht ausgeht, nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes, der sich die Kammer anschließt, aufgrund der Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft wirksam (BGHZ 153, 214, 221; BGH Urt. v. 26.06.2007, XI ZR 287/05, Tz. 23; BGH Urt. v. 17.06.2008 - XI ZR 112/07, Tz. 8; Nobbe, a.a.O., Seite 9).

    Dies gilt auch auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.06.2008 (Az. XI ZR 112/07, [...]).

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Verträge, durch die ein in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebener Immobilienfonds die Führung seiner Geschäfte umfassend einer Gesellschaft überträgt, die keine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besitzt, und die dem Geschäftsbesorger erteilte umfassende Vollmacht fallen - anders als Geschäftsbesorgungsverträge, die ein Anlagegesellschafter mit einem der Anlagegesellschaft nicht angehörenden Treuhänder schließt - grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG (Nobbe, WM 2007, Sonderbeilage Nr. 1, Seite 9 re. Sp.; BGH Urt. v. 18.7.2006 - XI ZR 143/05, Tz. 20 f. m.w.N.; i.E. auch Pf. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.06.2009, Az. 4 U 124/08, abgedruckt in OLGR Zweibrücken 2009, 907 unter Urteilsgründen II. A) 2. a) (Randnr. 34 ff. in [...]) und Urteil vom 16.03.2010, 8 U 149/08, Seite 9).

    Ein Vertrauensschutz im Hinblick auf die vor dem Urteil des BGH vom 7. April 2003 bestehende Rechtslage besteht danach dann nicht, wenn der Neugesellschafter die Altverbindlichkeit, für die er in Anspruch genommen wird, bei seinem Eintritt in die Gesellschaft kennt oder wenn er deren Vorhandensein bei auch nur geringer Aufmerksamkeit hätte erkennen können (BGH Urt. v. 18.7.2006, XI ZR 143/05, WM 2006, 1673, 1676; BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 19/05, WM 2007, 62, 66; BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 185/05, WM 2007, 110, 112).

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 185/05

    Erteilung einer Vollmacht zur Vertretung bei der Abgabe vollstreckbarer

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Ein Vertrauensschutz im Hinblick auf die vor dem Urteil des BGH vom 7. April 2003 bestehende Rechtslage besteht danach dann nicht, wenn der Neugesellschafter die Altverbindlichkeit, für die er in Anspruch genommen wird, bei seinem Eintritt in die Gesellschaft kennt oder wenn er deren Vorhandensein bei auch nur geringer Aufmerksamkeit hätte erkennen können (BGH Urt. v. 18.7.2006, XI ZR 143/05, WM 2006, 1673, 1676; BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 19/05, WM 2007, 62, 66; BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 185/05, WM 2007, 110, 112).

    In den Fällen, in denen der in Anspruch genommene Gesellschafter aber, wie hier, einer Publikumsgesellschaft beitritt, muss dieser auch ohne entsprechende gesellschaftsvertragliche Regelungen und/oder Prospektangaben unbedingt damit rechnen, dass die zur Finanzierung des Fondsobjekts benötigten Kredite bereits ganz bzw. zum Teil aufgenommen worden sind (BGH Urt. v. 17.10.2006 - XI ZR 185/05, Tz. 19).

  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Die Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes durch das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen ( RDG ) zum 01.08.2008 hat vorliegend keine Auswirkungen, da das Rechtsberatungsgesetz für Altfälle anwendbar bleibt (BGH WM 2008, 1609 ).
  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07

    Schadensersatzpflichten eines Vertreibers von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2009 (Az. XI ZR 179/07; WM 2009, 2210-2212) ist zwar anerkannt, dass der die Fondsgesellschaft finanzierenden Bank ein Anspruch gegen die Gesellschafter nach den §§ 128, 130 BGB (analog) nicht zusteht, wenn ein Vertreiber von Kapitalanlagen den Anlageinteressenten vorsätzlich durch Falschangaben täuscht und deren Schädigung zumindest billigend in Kauf nimmt (§ 826 BGB ) und die Bank sich an dieser Täuschung bewusst beteiligt, in dem sie in Kenntnis des geplanten Vorgehens die Objektfinanzierung durchführt und dadurch die Täuschung der Anlageinteressenten erst ermöglicht und auch gewollt hat.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Da nicht die Klägerin, sondern eine andere Bank, die Sparkasse R...-N..., die Beteiligung der Beklagten finanziert hat, können sich die Beklagten zur Begründung einer Aufklärungspflicht der Klägerin auch nicht auf das Urteil des BGH vom 16. Mai 2006 (BGHZ 168, 1 ff.) berufen.
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Der Vertrag ist zum Zwecke der Objektfinanzierung mit der Geschäftsführerin der Fondsgesellschaft geschlossen worden, die nicht aufklärungsbedürftig war (vgl. BGH vom 2. Dezember 2003, XI ZR 421/02, WM 2004, 372, 374).
  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft gelten nämlich auch dann, wenn tatsächlich eine arglistige Täuschung vorläge (BGH vom 21.11.2006, XI ZR 347/05, [...], Tz. 18).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11
    Der von der Treuhänderin im Namen der Beklagten erklärte Beitritt wäre selbst dann, wenn man von der Nichtigkeit der der Treuhänderin erteilten Vertretungsmacht ausgeht, nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes, der sich die Kammer anschließt, aufgrund der Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft wirksam (BGHZ 153, 214, 221; BGH Urt. v. 26.06.2007, XI ZR 287/05, Tz. 23; BGH Urt. v. 17.06.2008 - XI ZR 112/07, Tz. 8; Nobbe, a.a.O., Seite 9).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08

    Geschlossener Immobilienfonds: Ansprüche des Anlegers bei einem durch Täuschung

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 19/05

    Übertragung der Führung der Geschäfte eines Immobilienfonds in der Form einer BGB

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03

    Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Anwendung der Grundsätze über die

  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 287/05

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Einwand der Nichtigkeit der

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 263/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

  • LG Hamburg, 16.03.2016 - 332 O 282/14

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Schadenersatzanspruch im Zusammenhang mit der

    Macht sie sich insoweit nicht kundig, ist das Bestreiten mit Nichtwissen unzulässig, so dass der Vortrag der Klagepartei insoweit als zugestanden anzusehen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 27.05.2013, Az. 7 U 19/12 - zitiert nach juris; und LG Frankenthal, Urt. v. 10.11.2011, Az. 7 O 13/11 - zitiert nach juris, in einem Parallelfall).
  • LG Hamburg, 16.03.2016 - 332 O 333/14

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Schadenersatzanspruch wegen unzureichender

    Macht sie sich insoweit nicht kundig, ist das Bestreiten mit Nichtwissen unzulässig, so dass der Vortrag der Klagepartei insoweit als zugestanden anzusehen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 27.05.2013, Az. 7 U 19/12 - zitiert nach juris; und LG Frankenthal, Urt. v. 10.11.2011, Az. 7 O 13/11 - zitiert nach juris, in einem Parallelfall).
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