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   LG Frankenthal, 11.11.2010 - 7 O 47/10   

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https://dejure.org/2010,80271
LG Frankenthal, 11.11.2010 - 7 O 47/10 (https://dejure.org/2010,80271)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11.11.2010 - 7 O 47/10 (https://dejure.org/2010,80271)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 11. November 2010 - 7 O 47/10 (https://dejure.org/2010,80271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 355 Abs 2 BGB, § 358 Abs 3 S 1 BGB, § 358 Abs 3 S 2 BGB, § 358 Abs 3 S 3 BGB, § 358 Abs 5 BGB
    Verbraucherdarlehen zur Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von auf ein gewährtes Darlehen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2010 - 7 O 47/10
    Eine Widerrufsbelehrung darf keine Erklärungen enthalten, die die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf beeinträchtigen (BGHZ 180, 123 Tz.18).

    § 358 Absatz 2 BGB gilt auch für den finanzierten Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, sofern die Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts nach § 358 Absatz 3 BGB vorliegen (BGHZ 180, 123, Tz 25).

    Bei Zahlungen an eine Bank besteht aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (vgl. zu § 818 Abs. 1 BGB Senat, BGHZ 180, 123; 172, 147, 157, Tz. 35 m.w.N.).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2010 - 7 O 47/10
    Zulässig sind diesem Zweck entsprechend allerdings Ergänzungen, die ihren Inhalt verdeutlichen (BGH, Urt. v. 04.07.2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991 m. w. N.).

    Nicht zulässig sind dem gegenüber Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und die weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken (BGH, Urt. v. 13.01.2009 - XI ZR 47/08, TZ 14; BGH, Urt. v. 08.07.1993 - I ZR 202/91, WM 1993, 1840, 1841; BGH, Urt. v. 04.07.2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991).

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2010 - 7 O 47/10
    Hierzu gehören sowohl die an den Darlehensgeber erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen als auch ggfs. eine Anzahlung, die der Verbraucher aus eigenen Mitteln an den Unternehmer geleistet hat (Bamberger/Roth/C. Möller, BGB, 2. Aufl., § 358 Rn. 28, 34; Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht, 6. Aufl., § 495 Rn. 290; Erman/Saenger, BGB, 12. Aufl., § 358 Rn. 28; ebenso schon zum AbzG: BGHZ 131, 66, 72 f.).

    Der Darlehensgeber tritt in diesem Fall anstelle des Unternehmers in dessen Rechte und Pflichten aus dem verbundenen Vertrag ein und wird an dessen Stelle Gläubiger und Schuldner des Verbrauchers im Abwicklungsverhältnis Palandt/Grüneberg, aaO, § 358 Rn. 21; ebenso zu § 9 VerbrKrG BGHZ 131, 66, 72 f.).

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2010 - 7 O 47/10
    Bei Zahlungen an eine Bank besteht aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (vgl. zu § 818 Abs. 1 BGB Senat, BGHZ 180, 123; 172, 147, 157, Tz. 35 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 202/91

    Empfangsbestätigung - Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsbelehrung; Ausnutzung von

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2010 - 7 O 47/10
    Nicht zulässig sind dem gegenüber Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und die weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken (BGH, Urt. v. 13.01.2009 - XI ZR 47/08, TZ 14; BGH, Urt. v. 08.07.1993 - I ZR 202/91, WM 1993, 1840, 1841; BGH, Urt. v. 04.07.2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 47/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 11.11.2010 - 7 O 47/10
    Nicht zulässig sind dem gegenüber Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und die weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken (BGH, Urt. v. 13.01.2009 - XI ZR 47/08, TZ 14; BGH, Urt. v. 08.07.1993 - I ZR 202/91, WM 1993, 1840, 1841; BGH, Urt. v. 04.07.2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991).
  • LG Frankenthal, 28.06.2016 - 7 O 548/15

    Widerrufsbelehrung beim Darlehensvertrag: Belehrung über die Dauer der

    Wurde der zweite Satz einer Belehrung zu finanzierten Geschäften nicht entsprechend dem Gestaltungshinweis Nr. 8 der in der Zeit vom 01.09.2002 bis zum 07.12.2004 geltenden Anlage 2 zur BGB-InfoVO durch den grundstücksbezogenen Satz ersetzt, sondern zusätzlich eingefügt, so ist eine solche Ergänzung nur dann geeignet, eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung zu begründen, wenn sie einen für den Verbraucher relevanten Teil der Belehrung betrifft, d.h. tatsächlich ein verbundenes Geschäft vorliegt (vgl. LG Frankenthal, 11. November 2010, 7 O 47/10).(Rn.22)(Rn.23).

    23 Eine solche Ergänzung ist jedoch nur dann geeignet, eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung zu begründen, wenn sie einen für den Verbraucher relevanten Teil der Belehrung betrifft, d.h. tatsächlich ein verbundenes Geschäft vorliegt (vgl. Urteil der Kammer v. 11.11.2010 - 7 O 47/10, juris Rn. 41).

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