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   LG Frankfurt/Main, 01.09.1989 - 2/3 O 180/86   

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https://dejure.org/1989,23596
LG Frankfurt/Main, 01.09.1989 - 2/3 O 180/86 (https://dejure.org/1989,23596)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.09.1989 - 2/3 O 180/86 (https://dejure.org/1989,23596)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. September 1989 - 2/3 O 180/86 (https://dejure.org/1989,23596)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der ständig erfolgenden öffentlichen Musikwiedergaben von Rundfunk- und Fernsehsendungen in Gemeinschaftsräumen von Justizvollzugsanstalten als "Veranstaltungen" i.S. des § 52 Abs. 1 S. 3 Urhebergesetz (UrhG)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.09.1989 - 3 O 180/86
    Dieses Gericht hat am 11.10.1988 (1 BvL 80/86) beschlossen, daß § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit die Vergütungspflicht für Veranstaltungen der Gefangenenbetreuung entfällt.
  • BGH, 07.06.1984 - I ZR 57/82

    Vergütungspflicht der Wiedergabe von Musik- und Sprachwerken in den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.09.1989 - 3 O 180/86
    Die Auffassung der Kammer bedurfte auch keiner Korrektur aufgrund der Entscheidung des BGH vom 7.6.1984 (GRUR 1984, 734 "Vollzugsanstalten"), da diese § 52 Abs. 1 UrhG a.F. betraf und für die streitgegenständliche Frage keine Bedeutung entfaltet.
  • OLG München, 13.07.1989 - 29 U 1558/89

    Begriff der 'Veranstaltung' im Sinne des § 52 Abs. 1 S. 3 Urhebergesetz (UrhG);

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.09.1989 - 3 O 180/86
    Entgegen der klägerischen Auffassung und der Ansicht des OLG München in seinem Urteil vom 13.7.1989 (bezüglich anderer Tatbestandsalternativen des § 52 Abs. 1 S. 3 UrhG ) - 29 U 1558/89 (Bl. 242 ff d.A.) - ist die Kammer der überzeugung, daß auch ständig erfolgende öffentliche Musikwiedergaben von Rundfunk- und Fernsehsendungen in Gemeinschaftsräumen von Justizvollzugsanstalten unter den Begriff der "Veranstaltungen" i.S. des § 52 Abs. 1 S. 3 UrhG fallen.
  • LG Frankfurt/Main, 09.04.1987 - 3 O 313/86

    Vergütung für die Wiedergabe von Musik in kommenden Jugendzentren

    Denn selbst wenn § 52 Abs. 1 UrhG n.F. teilweise verfassungswidrig wäre (- so die Auffassung der Kammer in ihrem Vorlagebeschluß im Verfahren 2/3 O 180/86 -), ergreift er zumindest nicht den vorliegenden Sachverhalt.
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