Urheberrechtsgesetz
Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 63a) |
Unterabschnitt 1 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 53a) |
(1) 1Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. 2Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. 3Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie der Gefangenenbetreuung, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. 4Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.
(2) 1Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes auch bei einem Gottesdienst oder einer kirchlichen Feier der Kirchen oder Religionsgemeinschaften. 2Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
(3) Öffentliche bühnenmäßige Darstellungen, öffentliche Zugänglichmachungen und Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerkes sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) vom 01.09.2017
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.03.2018 | Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) | 01.09.2017 | |
13.09.2003 | Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 10.09.2003 |
handlungen § 44bText und Data Mining § 45Rechtspflege und öffentliche Sicherheit § 45aMenschen mit Behinderungen § 45bMenschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung § 45cBefugte Stellen; Vergütung; Verordnungs-
ermächtigung § 45dGesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis § 46Sammlungen für den religiösen Gebrauch § 47Schulfunksendungen § 48Öffentliche Reden § 49Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare § 50Berichterstattung über Tagesereignisse § 51Zitate § 51aKarikatur, Parodie und Pastiche § 52Öffentliche Wiedergabe § 52a(weggefallen) § 52b(weggefallen) § 53Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch § 53a(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 52 UrhG
73 Entscheidungen zu § 52 UrhG in unserer Datenbank:
- AG Frankenthal, 12.07.2016 - 3a C 58/16
Urheberrecht: Vergütungspflicht bei öffentlicher Wiedergabe von Liedern beim "Tag ...
- OLG Jena, 22.04.2015 - 2 U 738/14
Verletzung des Urheberrechts durch Wiedergabe von Liedern auf ...
- BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13
Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12
Zum Umfang der Schrankenbestimmung des § 53 UrhG
- OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.11.2003 - 236 C 105/03
Internet-Leseforum
- OLG München, 13.07.1989 - 29 U 1558/89
Begriff der 'Veranstaltung' im Sinne des § 52 Abs. 1 S. 3 Urhebergesetz (UrhG); ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
Begriff der Veranstaltung
- BVerfG, 10.04.1996 - 1 BvR 368/92
Begriff der Veranstaltung im Urheberrecht
- BGH, 12.12.1991 - I ZR 210/89
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86
Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 01.09.1989 - 3 O 180/86
Einordnung der ständig erfolgenden öffentlichen Musikwiedergaben von Rundfunk- ...
- LG Frankfurt/Main, 01.09.1989 - 3 O 180/86
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 52 UrhG
25.01.1989 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 52 Abs. 1 Satz 3 des Urheberrechtsgesetzes) | BGBl. I S. 187 |
16.02.1979 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 52 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) | BGBl. I S. 264 |
Querverweise
Auf § 52 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz bestimmter Ausgaben
- § 71 (Nachgelassene Werke)
Redaktionelle Querverweise zu § 52 UrhG:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Inhalt des Urheberrechts
- Verwertungsrechte
- § 19 (Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz des ausübenden Künstlers
- § 78 (Öffentliche Wiedergabe) (zu § 52 III)