Urheberrechtsgesetz
Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 63a) |
Unterabschnitt 1 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 53a) |
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.
(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.
(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.
handlungen § 44bText und Data Mining § 45Rechtspflege und öffentliche Sicherheit § 45aMenschen mit Behinderungen § 45bMenschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung § 45cBefugte Stellen; Vergütung; Verordnungs-
ermächtigung § 45dGesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis § 46Sammlungen für den religiösen Gebrauch § 47Schulfunksendungen § 48Öffentliche Reden § 49Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare § 50Berichterstattung über Tagesereignisse § 51Zitate § 51aKarikatur, Parodie und Pastiche § 52Öffentliche Wiedergabe § 52a(weggefallen) § 52b(weggefallen) § 53Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch § 53a(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 45 UrhG
82 Entscheidungen zu § 45 UrhG in unserer Datenbank:
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19
Kastellaun
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18
Urheberrechtsschutz für Landkarten: Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen ...
- OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18
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Verletzung des Rechts auf faire Verfahrensgestaltung; Anspruch auf Einsicht in ...
- BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14
Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht durch Übersenden von ...
Zum selben Verfahren:
- BPatG, 16.06.2014 - 7 W (pat) 7/14
Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht - das Übermitteln von ...
- BPatG, 16.06.2014 - 7 W (pat) 7/14
- BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 1.18
Antragsunterlagen; Erstveröffentlichungsrecht; Gutachten; Immissionsschutzrecht; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 690/16
Einreichung von Fachgutachten i.R.e. vereinfachten Genehmigungsverfahrens als ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 690/16
- KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12
Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem ...
- LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 198/14
Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch wegen Vervielfältigung und ...
- VG Arnsberg, 10.06.2021 - 7 K 3522/19
Querverweise
Auf § 45 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
- Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen
- § 63 (Quellenangabe)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz bestimmter Ausgaben
- § 71 (Nachgelassene Werke)
- Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Ergänzende Schutzbestimmungen
- § 95b (Durchsetzung von Schrankenbestimmungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 45 UrhG:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz des Datenbankherstellers
- § 87c II (Schranken des Rechts des Datenbankherstellers)
- Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Ergänzende Schutzbestimmungen
- § 95a IV (Schutz technischer Maßnahmen)