Urheberrechtsgesetz
Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 63a) |
Unterabschnitt 1 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 53a) |
(1) 1Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertragung der Werke auf Bild- oder Tonträger herstellen. 2Das gleiche gilt für Heime der Jugendhilfe und die staatlichen Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
(2) 1Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. 2Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahres zu löschen, es sei denn, daß dem Urheber eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
handlungen § 44bText und Data Mining § 45Rechtspflege und öffentliche Sicherheit § 45aMenschen mit Behinderungen § 45bMenschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung § 45cBefugte Stellen; Vergütung; Verordnungs-
ermächtigung § 45dGesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis § 46Sammlungen für den religiösen Gebrauch § 47Schulfunksendungen § 48Öffentliche Reden § 49Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare § 50Berichterstattung über Tagesereignisse § 51Zitate § 51aKarikatur, Parodie und Pastiche § 52Öffentliche Wiedergabe § 52a(weggefallen) § 52b(weggefallen) § 53Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch § 53a(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 47 UrhG
14 Entscheidungen zu § 47 UrhG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16
Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf ...
- BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im ...
- BGH, 18.04.1985 - I ZR 24/83
Schulfunksendung; Vervielfältigung von Werken innerhalb einer Schulfunksendung
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 09.12.1982 - 6 U 2386/82
Verletzung von Urheberrechten wegen unbefugter Vervielfältigung von ...
- OLG München, 09.12.1982 - 6 U 2386/82
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 276/71
Verfassungsmäßigkeit des § 47 UrhG
- LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
Keine Teilhabe von Sendeunternehmen an der urheberrechtlichen Geräteabgabe
- BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91
Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten
- BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96
BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche ...
- BGH, 14.04.1978 - I ZR 111/76
Anforderungen an vergütungsfreie Herstellung "einzelner" Vervielfältigungsstücke ...
- LG München I, 27.07.1994 - 21 O 22343/93
Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von ...
Querverweise
Auf § 47 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
- Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen
- § 63 (Quellenangabe)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz bestimmter Ausgaben
- § 71 (Nachgelassene Werke)
- Schutz des Sendeunternehmens
- § 87 (Sendeunternehmen)
- Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Ergänzende Schutzbestimmungen
- § 95b (Durchsetzung von Schrankenbestimmungen)