Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 2-13 S 184/18   

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https://dejure.org/2019,21821
LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 2-13 S 184/18 (https://dejure.org/2019,21821)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.05.2019 - 2-13 S 184/18 (https://dejure.org/2019,21821)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 2-13 S 184/18 (https://dejure.org/2019,21821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustellung vier Monate nach Klageeinreichung kann noch "demnächst" sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 35 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Demnächstige Zustellung nach 4 Monaten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebühr im Allgemeinen ("Vorschuss"): Wann muss nachgefragt werden? (IMR 2019, 475)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2019, 782
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18
    Es findet auch keine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Parteien statt (BGH, Urteil vom 12.7. 2006 - IV ZR 23/05 = NJW 2006, 3206).

    Weiterhin zutreffend führt das Amtsgericht unter Bezugnahme auf ständige BGH-Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12.7. 2006 - IV ZR 23/05 = NJW 2006, 3206) aus, dass der Kläger nicht unbegrenzt lange untätig bleiben darf, ihn vielmehr bei Ausbleiben der Vorschussanforderung eine Obliegenheit trifft, bei dem Gericht nachzufragen.

  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zustellung der Klage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18
    a) Zunächst musste der Kläger im Rahmen der Klageschrift keine Angaben zum Streitwert machen (BGH Urt. v. 26.2.2016 - V ZR 131/15).

    Aus diesen Umständen ist dem Kläger keine schuldhafte Verzögerung vorzuwerfen, denn insofern ist eine Frist von einer Woche anerkannt (BGH NJW-RR 2016, 650).

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18
    Betreffend diese hinnehmbare Zustellungsverzögerung ist nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern allein darauf abzustellen, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (BGH, Urt. v. 29.9.2017 - V ZR 103/16 = NZM 2018, 173).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH beginnt der dem Kläger im Rahmen der Prüfung des § 167 ZPO zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist (BGH NJW 2016, 568).
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10

    Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18
    Entgegen der Ansicht der Berufung kann nicht auf die absolute Zeitdauer der Zustellung, vorliegend mehr als vier Monate, abgestellt werden (BGH, Urt. v. 11.2. 2011 - V ZR 136/10 = NZM 2011, 752).
  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18
    Hierfür wird in der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15-01-1992 - IV ZR 13/91 = NJW-RR 1992, 470) regelmäßig ein Zeitrahmen von zumindest drei Wochen angesetzt.
  • LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13

    Gericht fordert keinen Kostenvorschuss an: Wann muss der Anwalt nachfragen?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18
    Auch die Kammer geht in ständiger Rechtsprechung von einem solchen Zeitrahmen aus, wobei diese "Frist" mit Ablauf der einzuhaltenden Anfechtungsfrist beginnt (Kammer, Urteil vom 3.12.2014 - 2-13 S 143/13 = NJW 2015, 2130).
  • LG Köln, 04.03.2021 - 91 O 12/20

    Beschlüsse der Hauptversammlung für nichtig erklärt, fehlerhafte Angabe des

    Bei einer klägerseits nicht zu verantwortenden Zustellung nach etwas mehr als einem Monat stehen schutzwürdige Belange des Zustellungsadressaten nicht entgegen (BGH, Urteil vom 16.12.1987 - VIII ZR 4/87 -, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.08.1987 - 3 UF 255/86 -, Rn. 36 f., juris; LG Frankfurt, Beschluss vom 07.05.2019 - 2-13 S 184/18 -, Rn. 9, juris).
  • LG Hamburg, 14.07.2020 - 318 S 75/19

    Wohnungseigentümerversammlung: Nichtzulassung eines Vertreters eines

    Legt man vorliegend zu Grunde, dass diese Frist mit Ablauf der einzuhaltenden Anfechtungsfrist beginnt (so LG Frankfurt, Beschluss vom 07.05.2019, 2-13 S 184/18, Rn. 7), ist Fristbeginn der 09.10.2017.
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