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   LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 3-11 O 166/04   

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https://dejure.org/2005,37097
LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 3-11 O 166/04 (https://dejure.org/2005,37097)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.07.2005 - 3-11 O 166/04 (https://dejure.org/2005,37097)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 3-11 O 166/04 (https://dejure.org/2005,37097)
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  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 11 O 166/04
    Dabei ist es ohne Belang, welche Form die Äußerung aufweist, ob die Bezugnahme unmittelbar oder mittelbar erfolgt und ob ein Vergleich zwischen den vom Werbenden angebotenen Waren und Dienstleistungen und denen des Mitbewerbers vorliegt (vgl. BGH GRUR 2004, 607 - Genealogie der Düfte).

    Um den Vorwurf der Unlauterkeit begründen zu können, müssen über die bloße Nennung der Marke, des Handelsnamens oder anderer Unterscheidungskennzeichen eines Mitbewerbers hinausreichende Umstände hinzutreten (vgl. BGH GRUR 2004, 607 - Genealogie der Düfte).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 11 O 166/04
    Der Begriff der vergleichenden Werbung ist in einem weiten Sinn zu verstehen, da er alle Arten der vergleichenden Werbung abdecken soll (vgl. EuGH WRP 2001, 1432 - Toshiba/Katun).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 11 O 166/04
    Ein nicht ganz unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise muss eine Bezugnahme auf einen konkreten Mitbewerber oder auf konkrete Konkurrenzprodukte sehen (vgl. BGH GRUR 1999, 1100 - Generika- Werbung; BGH GRUR 2002, 982 - Die "Steinzeit" ist vorbei).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 11 O 166/04
    Ein nicht ganz unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise muss eine Bezugnahme auf einen konkreten Mitbewerber oder auf konkrete Konkurrenzprodukte sehen (vgl. BGH GRUR 1999, 1100 - Generika- Werbung; BGH GRUR 2002, 982 - Die "Steinzeit" ist vorbei).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03

    Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 11 O 166/04
    Eine Einschränkung gilt auch nicht für den Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG, da der unlauter Handelnde nicht nur Individualinteressen verletzt, sondern sich zugleich einen Wettbewerbsvorsprung vor anderen Mitbewerbern verschafft und den Wettbewerb verfälscht (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2004, 359 - Markenparfum - zu § 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.; Harte/Henning-Sack, UWG, § 6 Rn. 179; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 2 Rn. 64).
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