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   LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 2-04 O 363/18   

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https://dejure.org/2019,52322
LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 2-04 O 363/18 (https://dejure.org/2019,52322)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.03.2019 - 2-04 O 363/18 (https://dejure.org/2019,52322)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. März 2019 - 2-04 O 363/18 (https://dejure.org/2019,52322)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Über dies handelt der wegen Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommene Geschäftsführer mit bedingtem Vorsatz, wenn er eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH, NJW 2017, Seite 886 (887)).

    Er muss dann durch geeignete Maßnahmen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen (BGH NJW 2017, Seite 886, (887)).

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Der Vorsatz bei § 266a StGB muss sich auf die Eigenschaft Arbeitnehmer - dabei allerdings nur auf die statusbegründenden tatsächlichen Voraussetzungen, nicht auf die rechtliche Einordnung als solche und die Verpflichtung zur Beitragsabführung - und alle darüber hinausreichenden, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten begründenden tatsächlichen Umstände erstrecken (BGH, Urteil vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17 -, Rn. 13, juris).

    Liegt die Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterliegt der Geschäftsführer, wenn er glaubt, für die Abführung der Beiträge Sorge tragen zu müssen, keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern allenfalls einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Urteil vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17 -, Rn. 13, juris).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Auch nach Aufgabe der "Kopf- und Seelen-Rechtsprechung" scheidet eine selbstständige Tätigkeit eines Fremdgeschäftsführers generell aus (BSG vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 343/13

    Deliktische Schadensersatzklage wegen Untreue: Voraussetzungen einer sekundären

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Dem Beklagten oblag es aber nicht nur einfach zu bestreiten, sondern sich nach § 138 Abs. 2 ZPO zu den Behauptungen der beweispflichtigen Partei substanziiert zu äußern, da er alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH, NJW-RR 2015, Seite 1279).
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 4 O 363/18
    Vorsätzliches Handeln eines Geschäftsführers liegt nahe, wenn er die für das Bestehen inländischer Beschäftigungsverhältnisse und der daraus resultierenden Abführungspflicht maßgeblichen Tatsachen kennt (BGH, NStZ 2014, 321).
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