Rechtsprechung
LG Freiburg, 04.05.2009 - 12 O 91/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
§ 24 Abs. 2 HGB
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des § 24 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) bei Kapitalgesellschaften; Verwendungsbefugnis des bürgerlichen Namens eines ausgeschiedenen Gesellschafters im Falle mehrfacher Umfirmierung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Namensverletzung des ehemaligen Gesellschafters bei Umfirmierung eines Repetitoriums
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ehemaliger Namensgeber eines Repetitoriums muss Fortführung nicht hinnehmen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99
VOSSIUS & PARTNER
Auszug aus LG Freiburg, 04.05.2009 - 12 O 91/08
Dies gilt auch für die hier streitige Erlaubnis, den klägerischen Namen trotz Ausscheiden des Kläger fortzuführen (vgl. BGH GRUR 2002, 703 - VOSSIUS & PARTNER). - BGH, 20.04.1972 - II ZR 17/70
Fortführung der Firma einer GmbH
Auszug aus LG Freiburg, 04.05.2009 - 12 O 91/08
Ungeachtet dessen ist die bislang herrschender Auffassung im Anschluss an BGHZ 58, 322 der Meinung, dass § 24 Abs. 2 HGB nicht auf die Firmierung einer juristischen Person anwendbar sei.