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LG Hamburg, 24.04.1992 - 306 O 344/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249 § 250
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Fahrzeugs mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer; Ersatzfähigkeit einer Nutzungsausfallentschädigung für Fahrräder
Papierfundstellen
- NZV 1993, 33
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19
Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und …
Dabei kann zwar grundsätzlich auch der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrades als ersatzfähiger Schaden anzusehen sein (ablehnend LG Hamburg, Urteil vom 24. April 1992 - 306 O 344/91 -, juris), wenn das Fahrrad etwa regelmäßig für den Weg zur Arbeit genutzt wird. - AG Stade, 27.08.2020 - 61 C 236/20
Verkehrsunfall zwischen einem aus Kreisverkehr herausfahrenden Pkw und querender …
Anders verhält es sich indes bei einem Schüler, denn hier kommt dem Fahrrad kein messbarer frustrierter Vermögenswert zu (LG Hamburg, Urt. v. 24.04.1992, Az. 306 O 344/91, veröffentlicht z. B. in NZV 1993, 33).