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LG Hannover, 25.06.2015 - 46 Qs 43/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vergütung der Tätigkeit eines Sachverständigen nach der Honorargruppe M2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung der Tätigkeit eines Sachverständigen nach der Honorargruppe M2
Verfahrensgang
- AG Hannover, 23.03.2015 - 243 OWi 388/13
- LG Hannover, 25.06.2015 - 46 Qs 43/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 04.08.2014 - 2 Ws 419/14
Vergütung antropologischer Vergleichsgutachten nach Honorargruppe 6 des JVEG
Auszug aus LG Hannover, 25.06.2015 - 46 Qs 43/15
Die Kammer teilt insoweit nicht die Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, wonach eine in der Justiz vorherrschende Praxis, anthropologische Gutachter grundsätzlich nach Honorargruppe 6 (in Ausnahmefällen nach Honorargruppe 8) zu vergüten, einen bestimmten Marktwert geschaffen habe und dieser nunmehr eine Grundlage für die Einordnung bilden könne (OLG Köln, Beschluss vom 04. August 2014, 2 Ws 419/14 -, Rn. 14, ).Für die Annahme des Amtsgerichts, das mit der Auffassung der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Dresden übereinstimmt (…OLG Köln, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. August 2014, 2 Ws 419/14; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 3 Ws 49/05 -, ), eine Eingruppierung in die Honorargruppe M scheide von vornherein aus, weil diese ausschließlich medizinischen Begutachtungen vorbehalten sei, vermag die Kammer dem Gesetz keine hinreichende Stütze zu entnehmen.
- OLG Dresden, 13.10.2005 - 3 Ws 49/05
Angemessene Vergütung der Leistung eines Sachverständigen; Vorbereitung eines …
Auszug aus LG Hannover, 25.06.2015 - 46 Qs 43/15
Für die Annahme des Amtsgerichts, das mit der Auffassung der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Dresden übereinstimmt (…OLG Köln, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. August 2014, 2 Ws 419/14; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 3 Ws 49/05 -, ), eine Eingruppierung in die Honorargruppe M scheide von vornherein aus, weil diese ausschließlich medizinischen Begutachtungen vorbehalten sei, vermag die Kammer dem Gesetz keine hinreichende Stütze zu entnehmen.
- LG Kassel, 13.02.2023 - 9021 Js 12249/21 Folgerichtig erscheint deshalb in Ansehung von § 9 II 1 JVEG und der Bestimmung von Stundensätzen auf Basis einer Marktanalyse auch auf den ersten Blick die Überlegung, mit welchem Sachgebiet eine Tätigkeit hinsichtlich ihres Marktwertes vergleichbar ist (LG Hannover BeckRS 2015, 18267).