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   LG Heidelberg, 09.08.2013 - 3 O 63/10   

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https://dejure.org/2013,19692
LG Heidelberg, 09.08.2013 - 3 O 63/10 (https://dejure.org/2013,19692)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 09.08.2013 - 3 O 63/10 (https://dejure.org/2013,19692)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 09. August 2013 - 3 O 63/10 (https://dejure.org/2013,19692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendungsbereich der Vergütungswegfallbestimmung des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB bei vorübergehender Leistungsunmöglichkeit wegen unverschuldeter Erkrankung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 628 Abs 1 S 2 BGB, § 15 Abs 4 RVG
    Rechtsanwaltsvertrag: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Mandanten infolge Erkrankung des Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Vergütungswegfall im Krankheitsfall!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergütung des erkrankten Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anwendbarkeit der Vergütungswegfallbestimmung, wenn Rechtsanwalt plötzlich erkrankt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.08.2013 - 3 O 63/10
    Allerdings lässt ein geringfügiges vertragswidriges Verhalten die Pflicht, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste zu vergüten, unberührt (BGH NJW 2011, 1674 Rn. 15).

    Die Beklagte hat die Kündigung hierauf ersichtlich auch nicht gestützt, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine weitere notwendige Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2011, 1674 Rn. 16).

    Dies ist jedoch für die Anwendbarkeit des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht ausreichend (vgl. BGH NJW 2011, 1674 Rn. 16).

    Die Vorschrift enthält nicht nur eine angemessene Bestimmung für überzahlte Gegenleistungen für nicht mehr erbrachte, sondern auch für erbrachte Dienste, die jedoch gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht entlohnt werden müssen (BGH NJW 2011, 1674 Rn. 11).

  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.08.2013 - 3 O 63/10
    Die Ersatzpflicht nach Verzugseintritt besteht auch, wenn sich der Rechtsanwalt selbst vertritt (BAGE 77, 273 Rn. 36 ff. in Juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 249 BGB Rn. 57).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 170/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei Kündigung des Mandatsverhältnisses

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.08.2013 - 3 O 63/10
    Muss der Auftraggeber eines Rechtsanwalts wegen einer solchen Kündigung einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen, für den die gleichen Gebühren nochmals entstehen, so sind die Aufwendungen für den zuerst bestellten Prozessbevollmächtigten für den Auftraggeber nutzlos geworden, der Vergütungsanspruch geht insoweit unter (BGH MDR 2011, 1387 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Anwaltsvertrages; Herabsetzung eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.08.2013 - 3 O 63/10
    Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang den Klägern nach der vorzeitigen Beendigung des Mandats Honoraransprüche gegen die Beklagte zustehen, richten sich nach § 628 Abs. 1 BGB (st. Rspr., vgl. nur BGH NJW 1987, 315 Rn. 18 f.).
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