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   LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10   

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https://dejure.org/2014,4042
LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10 (https://dejure.org/2014,4042)
LG Krefeld, Entscheidung vom 09.01.2014 - 3 O 364/10 (https://dejure.org/2014,4042)
LG Krefeld, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 3 O 364/10 (https://dejure.org/2014,4042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Immobilienerwerb finanzierende Bank muss bei Wissen um Täuschung über Innenprovision durch Geschäftspartner Darlehensnehmer aufklären

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Immobilienerwerb finanzierende Bank muss bei Wissen um Täuschung über Innenprovision durch Geschäftspartner Darlehensnehmer aufklären

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienerwerb finanzierende Bank muss bei Wissen um Täuschung über Innenprovision von Geschäftspartner Darlehensnehmer aufklären

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 178/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Das ist unter anderem der Fall, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (st. Rspr., BGH, Urteil vom 23.04.2013, XI ZR 405/11, juris, Rn. 19; BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris, Rn. 22, jeweils m.w.N.).

    Danach muss eine den Immobilienerwerb finanzierende Bank, mit der wie hier kein Anlageberatungsvertrag geschlossen wurde, den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte "versteckte Innenprovision" hinweisen (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 23.04.2013, XI ZR 405/11, juris, Rn. 20; BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris, Rn. 23).

    Etwas anderes gilt erst dann, wenn es zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (st. Rspr., BGH, Urteil vom 23.04.2013, XI ZR 405/11, juris, Rn. 20; BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris, Rn. 23).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung aber auch dann vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Darlehensnehmer von seinem Geschäftspartner - sei es durch den Verkaufsprospekt, durch sonstige Urkunden oder durch mündliche Angaben des Vermittlers oder Verkäufers - gemäß § 123 BGB arglistig über die eingepreiste Innenprovision getäuscht worden ist (st. Rspr., BGH, Urteil vom 23.04.2013, XI ZR 405/11, juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris, Rn. 24 m.w.N.).

    Denn anders als in dem vom BGH mit Urteil vom 05.06.2012 entschiedenen Fall findet sich hier in der ersten Position der Aufschlüsselung der Zusammenfassung des kalkulierten Gesamtaufwands nicht der Hinweis auf weitere (nicht näher aufgeschlüsselte) Vertriebskosten (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris, Rn. 26), sondern vorliegend wird auf "Grundstück, Gebäude, Betriebsausstattung, Projektentwicklung" abgestellt.

    Nach der danach eingreifenden Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens - die mangels gegenteiligen Vortrags der Beklagten auch nicht als widerlegt anzusehen ist - kann der Kläger im Wege des Schadensersatzes gemäß § 249 BGB von der Beklagten verlangen, so gestellt zu werden, als ob er die Anlage nicht getätigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris).

  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis:

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Das ist unter anderem der Fall, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (st. Rspr., BGH, Urteil vom 23.04.2013, XI ZR 405/11, juris, Rn. 19; BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris, Rn. 22, jeweils m.w.N.).

    Danach muss eine den Immobilienerwerb finanzierende Bank, mit der wie hier kein Anlageberatungsvertrag geschlossen wurde, den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte "versteckte Innenprovision" hinweisen (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 23.04.2013, XI ZR 405/11, juris, Rn. 20; BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris, Rn. 23).

    Etwas anderes gilt erst dann, wenn es zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (st. Rspr., BGH, Urteil vom 23.04.2013, XI ZR 405/11, juris, Rn. 20; BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris, Rn. 23).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung aber auch dann vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Darlehensnehmer von seinem Geschäftspartner - sei es durch den Verkaufsprospekt, durch sonstige Urkunden oder durch mündliche Angaben des Vermittlers oder Verkäufers - gemäß § 123 BGB arglistig über die eingepreiste Innenprovision getäuscht worden ist (st. Rspr., BGH, Urteil vom 23.04.2013, XI ZR 405/11, juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 05.06.2012, XI ZR 178/11, juris, Rn. 24 m.w.N.).

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Dabei ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Kläger bei einer Aufklärung über die Unrichtigkeit der Angaben zur Höhe der Vertriebsvergütung die Wohnung nicht und deshalb auch einen Darlehensvertrag mit der Beklagten nicht abgeschlossen hätte (BGH, Urteil vom 09.07.1998, III ZR 158/97, NJW 1998, 2898).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages oder konkreter Vertriebsabsprachen bestanden haben oder sich daraus ergeben, dass von Vermittlern - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen desselben Objektes vermittelt haben (BGH, Urteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris, Rn. 53).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Vielmehr ist ausreichend, dass die eingeschaltete Vertriebsgesellschaft - wie vorliegend - arglistig gehandelt hat (BGH, Urteil vom 29.06.2010, XI ZR 104/08, BGHZ 1986, 96, juris, Rn. 42).
  • BGH, 19.03.2013 - XI ZR 431/11

    Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anderen anlageberatenden

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird die Kenntnis der lediglich kreditgebenden Bank von einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 19.03.2013, XI ZR 431/11, BGHZ 196, 370 ff. m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Ausreichend ist, wenn die Beklagte die Finanzierung einer Vielzahl von Anlegern planmäßig übernommen hat, die nicht von sich aus mit einem Kreditwunsch an sie herangetreten sind, sondern denen vom Vermittler neben den Unterlagen zum Wohnungskauf auch die Finanzierungsunterlagen vorgelegt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07, juris, Rn. 37; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2013, 9 U 185/12, juris, Rn. 53).
  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Die Beweiserleichterung tritt dagegen bereits dann ein, wenn rein objektiv eine evidente arglistige Täuschung vorliegt (BGH, Urteil vom 21.09.2010, XI ZR 232/09, juris, Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2013 - 9 U 185/12

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche aus Aufklärungspflichtverletzung;

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Ausreichend ist, wenn die Beklagte die Finanzierung einer Vielzahl von Anlegern planmäßig übernommen hat, die nicht von sich aus mit einem Kreditwunsch an sie herangetreten sind, sondern denen vom Vermittler neben den Unterlagen zum Wohnungskauf auch die Finanzierungsunterlagen vorgelegt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07, juris, Rn. 37; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2013, 9 U 185/12, juris, Rn. 53).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1990 - 6 U 101/89

    Vertrauensschutz bei Zwischenfinanzierung

    Auszug aus LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
    Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten zu (Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB), den sie einer etwaigen Darlehensforderung der Beklagten entgegenhalten kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.1990, 6 U 101/89, NJW-RR 1991, 367).
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