Rechtsprechung
LG Lübeck, 03.03.2009 - 7 T 92/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Erben bei Vorbehalt der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass eines Erblassers in einem Vollstreckungstitel; Einrede der beschränkten Erbenhaftung durch einen Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 781; ZPO § 785; ZPO § 900 Abs. 4
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Erben bei Vorbehalt der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass eines Erblassers in einem Vollstreckungstitel; Einrede der beschränkten Erbenhaftung durch einen Erben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 30.01.2009 - 50 M 3732/08
- LG Lübeck, 03.03.2009 - 7 T 92/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1163
- FamRZ 2009, 1237
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 04.06.1991 - 8 U 238/89
Berufung gegen Vollstreckungstitel; Haftungsbeschränkung; Übernommenes Vermögen
Auszug aus LG Lübeck, 03.03.2009 - 7 T 92/09
Das Vollstreckungsgericht hat übersehen, dass § 780 ZPO dem Prozessgericht die Möglichkeit eröffnet, dem Schuldner die Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass vorzubehalten, ohne prüfen zu müssen, ob eine solche Haftungsbeschränkung tatsächlich greift, vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 31 .