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   LG Leipzig, 13.06.2013 - 04 O 3270/11   

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https://dejure.org/2013,50921
LG Leipzig, 13.06.2013 - 04 O 3270/11 (https://dejure.org/2013,50921)
LG Leipzig, Entscheidung vom 13.06.2013 - 04 O 3270/11 (https://dejure.org/2013,50921)
LG Leipzig, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 04 O 3270/11 (https://dejure.org/2013,50921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkauf Eigentumswohnung - Beratungspflichten des Verkäufers gegenüber Käufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus LG Leipzig, 13.06.2013 - 4 O 3270/11
    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Käufer - oder sein Vermittler - dem Käufer Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die diesen zum Vertragsabschluss bewegen sollen (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 13.10.2006, Az.: V ZR 66/06, NJW 2007, S. 1874-1876).

    In einem solchen Fall sind an die Kundgabe des Willens, die Beratung für den Verkäufer zu übernehmen und auszuführen (§ 164 BGB) keine strengen Anforderungen zu stellen; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vermittler zweifelsfrei keinen Auftrag von dem Käufer erhalten hat (BGHZ 140, S. 111, 116 f.; vgl. hierzu BGH, Urteil v. 13.10.2006, Az.: V ZR 66/06, Rz. 16).

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus LG Leipzig, 13.06.2013 - 4 O 3270/11
    Ein solches ist nur dann gegeben, wenn der Kaufpreis rund doppelt so hoch ist, wie der tatsächliche Wert des Verkaufsobjektes (vgl. BGH, Urteil v. 18.12.2007, Az.: XI ZR 324/06).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus LG Leipzig, 13.06.2013 - 4 O 3270/11
    In einem solchen Fall sind an die Kundgabe des Willens, die Beratung für den Verkäufer zu übernehmen und auszuführen (§ 164 BGB) keine strengen Anforderungen zu stellen; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vermittler zweifelsfrei keinen Auftrag von dem Käufer erhalten hat (BGHZ 140, S. 111, 116 f.; vgl. hierzu BGH, Urteil v. 13.10.2006, Az.: V ZR 66/06, Rz. 16).
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