Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)   
   Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185)   
   Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 - 181)   
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Textdarstellung

  

§ 164
Wirkung der Erklärung des Vertreters

(1) 1Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. 2Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.

(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.

(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.

Rechtsprechung zu § 164 BGB

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    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Personen
          Juristische Personen
            Vereine
              Allgemeine Vorschriften
                § 26 II (Vorstand und Vertretung)
                § 28 II (Beschlussfassung des Vorstands) (zu § 164 III)
                § 30 (Besondere Vertreter)
                § 38 (Mitgliedschaft)
        Rechtsgeschäfte
          Willenserklärung
            § 119 I (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) (zu § 164 II)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Gesellschaft
            Rechtsfähige Gesellschaft
              Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft
                § 714 (Beschlussfassung)
     
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
            § 1357 (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs)
        Verwandtschaft
          Abstammung
            § 1596 IV (Anerkennung und Zustimmung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit)
            § 1600a I (Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit)
          Elterliche Sorge
            § 1626c I (Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil)
            § 1629 (Vertretung des Kindes)
          Beistandschaft
            § 1713 I 4 (Antragsberechtigte)
          Annahme als Kind
            Annahme Minderjähriger
              § 1750 III 1 (Einwilligungserklärung)
              § 1762 I 3 (Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form)
        Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
          Vormundschaft
            Führung der Vormundschaft
              Allgemeine Vorschriften
                § 1793 (Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten)
       
      Erbrecht
        Testament
          Allgemeine Vorschriften
            § 2064 (Persönliche Errichtung)
        Erbvertrag
          § 2274 (Persönlicher Abschluss)
          § 2282 I 1 (Vertretung, Form der Anfechtung)
          § 2284 S. 1 (Bestätigung)
          § 2290 II 1 (Aufhebung durch Vertrag)
          § 2296 I 1 (Vertretung, Form des Rücktritts)
        Erbverzicht
          § 2347 II 1 (Persönliche Anforderungen, Vertretung)
    Einführungsgesetz BGB (EGBGB) 
      Allgemeine Vorschriften
        Internationales Privatrecht
          Außervertragliche Schuldverhältnisse
            Art. 37 S. 1 Nr. 3 (weggefallen) (zu §§ 164 ff)
    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 
      Wohnungseigentum
        Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
          § 27 (Aufgaben und Befugnisse des Verwalters)
    Handelsgesetzbuch (HGB) 
      Handelsstand
        Prokura und Handlungsvollmacht
     
      Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
        Offene Handelsgesellschaft
          Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten
    GmbH-Gesetz (GmbHG) 
      Vertretung und Geschäftsführung
        § 35 (Vertretung der Gesellschaft)
        § 36 (Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern)
    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Parteien
          Prozessbevollmächtigte und Beistände
            § 81 (Umfang der Prozessvollmacht)
    Gemeindeordnung (GemO) 
      Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
        Bürgermeister
          § 42 I 2 (Rechtsstellung des Bürgermeisters)
          § 53 II (Beauftragung, rechtsgeschäftliche Vollmacht)
          § 54 (Verpflichtungserklärungen)
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