Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 - 181) |
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Rechtsprechung zu § 170 BGB
182 Entscheidungen zu § 170 BGB in unserer Datenbank:
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 12 Qs 38/23
Staatsanwaltschaft, Einspruchsfrist, Einspruch, Verschulden, Vollstreckung, ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - L 7 AS 1021/20
Zivilrecht, Sozialrecht
- LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19
Arbeitsvertrag, Vertreter, Vollmacht, Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht, ...
- VG Trier, 08.03.2007 - 2 L 187/07
Versammlung der Jagdgenossenschaft Bettenfeld kann stattfinden
- OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 389/18
Versagung einer Grundbucheintragung nach Vollmachtswiderruf
- OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 367/18
Keine Eintragung des vom Vertreter bewilligten Grundpfandrechts bei Kenntnis des ...
- OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18
Grundbuchsache: Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld ...
- FG Bremen, 22.02.2018 - 1 K 54/17
Zuordnung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ...
- OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 7 U 8/15
Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung eines Rechtsanwalts
- OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15
Keine einstweilige Verfügung auf Zurverfügungstellung einer Räumlichkeit zur ...
Querverweise
Auf § 170 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 173 (Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis)