Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 - 181) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 165 BGB
43 Entscheidungen zu § 165 BGB in unserer Datenbank:
- VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 419/04
Wirksamer Widerspruch auch durch bevollmächtigte juristische Person, ...
- AG Berlin-Mitte, 28.07.2008 - 12 C 52/08
Ansprüche aus Klingeltonabobestellungen gegen Kind und Eltern
- AG Schleswig, 11.01.2005 - 2 C 122/04
Zum selben Verfahren:
- BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90
Zurechnung des Handelns eines geschäftsunfähigen Geschäftsführers
- VG Aachen, 23.01.2017 - 4 K 864/14
Aufenwendungsersatz; tierärztliche Behandlung; öffentlich-rechtliche GoA; ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - L 3 U 226/08
Prozessvergleich; Wiederaufnahme eines Verfahrens; Anfechtung wegen Irrtums
- AG Kempten, 23.07.2004 - 14 C 159/04
- OLG Celle, 12.04.2000 - 2 U 183/99
Gewerberaummiete: Haftung des Vermieters für Wasserrohrbruch infolge anfänglicher ...
- OLG München, 14.07.1992 - 25 U 5929/91
Rechtsfolgen des gutgläubigen Erwerbs eines Wechsels
§ 165 BGB in Nachschlagewerken
- § 165 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vertretung (Deutschland)
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 165 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Geschäftsfähigkeit
- § 106 (Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger)