Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 - 181) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 175 BGB
57 Entscheidungen zu § 175 BGB in unserer Datenbank:
- LG Hamburg, 13.08.2020 - 304 T 10/20
Vertretung eines Gläubigers durch Inkassounternehmen bei Beantragung eines ...
- OLG München, 27.06.2018 - 34 Wx 438/17
Antrag auf öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde
- KG, 29.11.2011 - 1 W 71/11
Grundbuchverfahren: Erfordernis der Vorlage des Originals einer steuerlichen ...
- OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 19/16
Wirksamkeit der Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht
- KG, 11.11.2013 - 8 U 160/12
Klage des Bankkunden auf Rückzahlung der von ihm auf einen vermeintlich ...
- LG Hamburg, 10.09.2020 - 304 T 14/20
Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden: Ausschluss von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 8 SO 231/17
- LG Düsseldorf, 12.12.2002 - 21 S 262/02
Besitzrecht an einer Originalvollmachtsurkunde mit Maklerauftrag; Anspruch auf ...
- FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 1798/10
Frage der wirksamen Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides bei Vorliegen einer ...
- OLG Köln, 05.03.1993 - 19 W 7/93
Herausgabe der Ermächtigungsurkunde nach Widerruf der Ermächtigung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 175 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 168 (Erlöschen der Vollmacht)