Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 - 181) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 167 BGB
1.240 Entscheidungen zu § 167 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 21 U 47/20
Mehrkostenansprüche des Auftragnehmers aus Bauzeitverlängerung und ...
- VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a B 22.31201
Entscheidung nach § 130a VwGO trotz fehlendem Einverständnis der Beteiligten, ...
- BGH, 22.09.2020 - II ZB 25/20
- OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 13 UF 21/22
Unterhalt für ein Kind nach Samenspende
- VG Düsseldorf, 19.04.2023 - 21 K 3261/20
Prozessvollmacht, Verwaltungsakt, Begründung, Krankenhausfinanzierung, ...
- OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 84/18
Der Auszahlungsanspruch des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung ist ...
- LAG Düsseldorf, 12.09.2014 - 10 Sa 1329/13
Urlaubsabgeltung, vertragliche Ausschlussklausel, "demnächstige" Zustellung
- LSG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - L 5 KA 2789/17
Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Festlegung des ...
- LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20
Dritter lädt zur Eigentümerversammlung: Alle Beschlüsse sind ungültig!
- LG Nürnberg-Fürth, 23.08.2021 - 12 Qs 57/21
Keine wirksame Zustellung bei Zustellung an Vertreter oder Nachfolger im Amt - ...
§ 167 BGB in Nachschlagewerken
- § 167 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vollmacht
- § 167 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Beglaubigung
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde
Vorsorgevollmacht
Querverweise
Auf § 167 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 168 (Erlöschen der Vollmacht)
Redaktionelle Querverweise zu § 167 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Begründung, Inhalt und Beendigung
- Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
- Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
- § 312f (Abschriften und Bestätigungen) (zu § 167 II)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- Darlehensvertrag
- Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
- § 492 IV (Schriftform, Vertragsinhalt) (zu § 167 II)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
- § 1945 III (Form der Ausschlagung) (zu § 167 II)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsregister; Unternehmensregister
- § 12 II 1 (Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen) (zu § 167 II)
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Errichtung der Gesellschaft
- § 2 II (Form des Gesellschaftsvertrags) (zu § 167 II)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Eintragungen in das Grundbuch
- § 30