Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240a) |
| Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
| Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 - 181) |
1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. 2Hat jedoch derjenige, welchem gegenüber ein solches Rechtsgeschäft vorzunehmen war, die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht beanstandet oder ist er damit einverstanden gewesen, dass der Vertreter ohne Vertretungsmacht handele, so finden die Vorschriften über Verträge entsprechende Anwendung. 3Das Gleiche gilt, wenn ein einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber einem Vertreter ohne Vertretungsmacht mit dessen Einverständnis vorgenommen wird.
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Rechtsprechung zu § 180 BGB
702 Entscheidungen zu § 180 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 01.07.2026 - VIII ZR 4/23
Zurückweisung der Revision der beklagten Mieterin mangels Ansprüche auf ...
- BGH, 30.06.2026 - VIII ZR 150/22
Anspruch einer GmbH gegen beklagte Vermieterin auf Ansprüche wegen behaupteten ...
- BGH, 30.06.2026 - VIII ZR 161/22
Geltendmachen der Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter wegen eines ...
- LAG Hamm, 28.06.2022 - 17 Sa 1400/21
Unterschrift als individueller Schriftzug Handeln ohne Vertretungsmacht i.S.d. § ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Bielefeld, 14.10.2021 - 1 Ca 1001/21
Unwirksame Kündigung - Kündigungserklärung - Schriftform - bloßes Schriftzeichen ...
- ArbG Bielefeld, 14.10.2021 - 1 Ca 1001/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.02.2024 - 2 Sa 205/23
Kündigung im Namen einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter
Zum selben Verfahren:
- BAG, 06.03.2025 - 2 AZR 115/24
Wohnungseigentümergemeinschaft - Vertretungsmacht des Verwalters
- BAG, 06.03.2025 - 2 AZR 115/24
- LAG München, 08.03.2023 - 11 Sa 343/22
Betriebsübergang; Gesamtrechtsnachfolge
Zum selben Verfahren:
- ArbG Regensburg, 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17
Verwaltungsakt, Bescheid, Entgeltgruppe, Arbeitsleistung, Arbeitgeber, ...
- ArbG Regensburg, 15.02.2022 - 7 Ca 2420/17
- LAG Hessen, 28.02.2025 - 14 SLa 578/24
Abberufener Geschäftsführer - allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 180 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 174 S. 1 (Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten) (zu § 180 S. 2)