Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
1. Titel - Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21) |
so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Strafbarkeit begründen, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenen vorliegen.
(2) 1Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebs oder einem sonst dazu Befugten
1. | beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder | |
2. | ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebs obliegen, |
und handelt er auf Grund dieses Auftrags, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Strafbarkeit begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebs vorliegen. 2Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. 3Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrags für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Protokolls vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Bestechung im privaten Sektor vom 22. Dezember 1998 und des Rahmenbeschlusses vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro vom 22.08.2002
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
30.08.2002 | Gesetz zur Ausführung des Zweiten Protokolls vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Bestechung im privaten Sektor vom 22. Dezember 1998 und des Rahmenbeschlusses vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro | 22.08.2002 |
Rechtsprechung zu § 14 StGB
651 Entscheidungen zu § 14 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 18.04.2023 - 3 StR 10/23
Das letzte Wort hat die Angeklagte
- BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20
Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen ...
- BGH, 12.09.2012 - 5 StR 363/12
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Voraussetzungen der Geltung des gesetzlichen ...
- BGH, 07.04.2016 - 5 StR 332/15
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Beauftragtenbegriff; Verbotsirrtum ...
Zum selben Verfahren:
- LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Ausnahme vom ...
- LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
- BGH, 10.01.2023 - 1 StR 333/22
- BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18
Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme ...
- BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11
Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.09.2011 - 3 StR 118/11
Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie; GmbH; Bankrott; Untreue ...
- BGH, 15.09.2011 - 3 StR 118/11
- BGH, 17.03.2016 - 1 StR 628/15
Verfall (Begriff des Erlangen aus der Tat: faktische Verfügungsgewalt, Erlangen ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 14 StGB
02.07.1970 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 14 Abs. 1 und § 27 b Abs. 1 des Strafgesetzbuches) | BGBl. I S. 1033 |
Querverweise
Auf § 14 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Auskunft aus dem Register
- 1. - Führungszeugnis
- § 32 (Inhalt des Führungszeugnisses)
Redaktionelle Querverweise zu § 14 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Diebstahl und Unterschlagung
- § 246 II (Unterschlagung)
- Betrug und Untreue
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertretung und Vollmacht
- § 164 (Wirkung der Erklärung des Vertreters) (zu § 14 I)
- Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
- Ergänzende Vorschriften
- § 10 II (Selbständige Abführung des Mehrerlöses)