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   LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 785 Js 7364/18 (82/18   

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LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 785 Js 7364/18 (82/18 (https://dejure.org/2018,50471)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 19.09.2018 - 26 Ns 785 Js 7364/18 (82/18 (https://dejure.org/2018,50471)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 19. September 2018 - 26 Ns 785 Js 7364/18 (82/18 (https://dejure.org/2018,50471)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 24.11.2016 - 5 RVs 82/16

    Erforderliche Darlegungen zur Erkrankung bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Selbst wenn man dieser in der neueren Rechtsprechung (so etwa KG Berlin, Beschl. v. 01. März 2018 - (5) 121 Ss 15/18 (11/18) - OLG Hamm, Beschl. v. 24. November 2016 - III-5 RVs 82/16 -, zit. n. juris) vertretenen Auffassung nicht folgt, fehlt es an der Voraussetzung der Anwesenheit eines Verteidigers mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht.
  • OLG Köln, 12.06.2018 - 1 RVs 107/18

    Gerichtspost in die Wärmestube

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Dies führt dazu, dass die zunächst erteilte allgemeine Strafprozessvollmacht mit der für den Fall der Beiordnung erklärten Niederlegung des Wahlmandats endet (so BGH, Beschl. v. 08. Nov. 1990 - 4 StR 457/90 - OLG Köln, Beschl. v. 12. Juni 2018 - 1 RVs 107/18 -, jew. zit. n. juris).
  • KG, 01.03.2018 - 121 Ss 15/18

    Strafverfahren: Anforderungen an eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung des

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Selbst wenn man dieser in der neueren Rechtsprechung (so etwa KG Berlin, Beschl. v. 01. März 2018 - (5) 121 Ss 15/18 (11/18) - OLG Hamm, Beschl. v. 24. November 2016 - III-5 RVs 82/16 -, zit. n. juris) vertretenen Auffassung nicht folgt, fehlt es an der Voraussetzung der Anwesenheit eines Verteidigers mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht.
  • OLG Hamburg, 25.07.2017 - 1 Rev 37/17

    Berufung bei Verfahrenseinleitung durch Strafbefehl: Anforderungen an eine

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Auch die besondere Tragweite der Bevollmächtigung verlangt eine für das Gericht nachvollziehbare Dokumentation durch den Angeklagten selbst (vgl. OLG Hamburg, StraFo 2017, 371; KG Berlin, Beschl. v. 23. Nov. 2017 - 161 Ss 158/17 -, zit. n. juris).
  • RG, 19.06.1915 - V 51/15

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Bereits nach der früheren Rechtsprechung, die die vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 329 StPO am 25. Juli 2015 bestehende Rechtslage betraf, reichte ein derartiger Verweis nicht aus, sondern es wurde für erforderlich erachtet, dass die Vertretungsvollmacht sich ausdrücklich auf die - damals nicht gesetzlich vorgesehene, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aber zulässige - Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung erstreckte (vgl. etwa KG, Beschluss vom 16. Sept. 2015 - [2] 121 Ss 141/15 [51/15] - zit. n. juris).
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Allein die Formulierung in der Vollmacht, der Verteidiger werde zur "Verteidigung und Vertretung in allen Instanzen" ermächtigt, kann - anders als im Strafbefehlsverfahren (vgl. BGH, NJW 1956, 1727; Gössel in LR-StPO, 26. Aufl., § 411, Rn. 31 m.w.Nachw. zu § 411 Abs. 2 StPO) - für die Vertretungsvollmacht bezogen auf die Berufungshauptverhandlung nicht ausreichen.
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Dies führt dazu, dass die zunächst erteilte allgemeine Strafprozessvollmacht mit der für den Fall der Beiordnung erklärten Niederlegung des Wahlmandats endet (so BGH, Beschl. v. 08. Nov. 1990 - 4 StR 457/90 - OLG Köln, Beschl. v. 12. Juni 2018 - 1 RVs 107/18 -, jew. zit. n. juris).
  • KG, 16.09.2015 - 121 Ss 141/15

    Vertretung in der Berufungsverhandlung nach Änderung der Prozessordnung

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Bereits nach der früheren Rechtsprechung, die die vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 329 StPO am 25. Juli 2015 bestehende Rechtslage betraf, reichte ein derartiger Verweis nicht aus, sondern es wurde für erforderlich erachtet, dass die Vertretungsvollmacht sich ausdrücklich auf die - damals nicht gesetzlich vorgesehene, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aber zulässige - Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung erstreckte (vgl. etwa KG, Beschluss vom 16. Sept. 2015 - [2] 121 Ss 141/15 [51/15] - zit. n. juris).
  • KG, 23.11.2017 - 161 Ss 158/17

    Revision in Strafsachen: Vertretung des abwesenden Angeklagten in der

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Auch die besondere Tragweite der Bevollmächtigung verlangt eine für das Gericht nachvollziehbare Dokumentation durch den Angeklagten selbst (vgl. OLG Hamburg, StraFo 2017, 371; KG Berlin, Beschl. v. 23. Nov. 2017 - 161 Ss 158/17 -, zit. n. juris).
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