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   LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17   

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https://dejure.org/2017,50417
LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17 (https://dejure.org/2017,50417)
LG Mainz, Entscheidung vom 23.02.2017 - 8 T 25/17 (https://dejure.org/2017,50417)
LG Mainz, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 8 T 25/17 (https://dejure.org/2017,50417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Pflichtteilsberechtigte: Einsichtsrecht in die Betreuungsakten des Erblassers

  • erbrechtsiegen.de

    Betreuungsakten des Erblassers - Einsichtsrecht eines Pflichtteilsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2076
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 09.08.2011 - 6 W 206/11

    Akteneinsichtsrecht: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in die

    Auszug aus LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17
    Dass diese Aktenbestandteile mit einer anderen Zweckrichtung zu den Gerichtsakten gelangt sind, steht einem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nicht entgegen (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2012, 139, 139, m.w.N.).
  • KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10

    Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17
    Die zulässige - insbesondere statthafte (§ 58 Abs. 1 FamFG, vgl. insoweit KG, NJW-RR 2011, 1025, 1025) sowie form- (§ 64 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FamFG) und fristgerecht (§ 63 FamFG) eingelegte - gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mainz vom 27. Dezember 2016 gerichtete Beschwerde der Antragsteller ist begründet.
  • OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 212/11

    Nachlasssache: Akteneinsicht durch ein Kind des nichtehelichen Sohnes des

    Auszug aus LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17
    Es ist insbesondere dann gegeben, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Aktenkenntnis beeinflusst- sein kann, wobei das Interesse grundsätzlich nicht durch den Verfahrensgegenstand begrenzt wird (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Stuttgart, FGPrax 2011, 263, 263, m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17
    Das berechtigte Interesse wird nämlich grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass die betreffenden Informationen auch auf andere Weise beschafft werden können (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381, 382; OLG Jena, a.a.O., 140, m.w.N.).
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