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   LG Mainz, 26.10.2011 - 8 T 207/11   

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https://dejure.org/2011,29182
LG Mainz, 26.10.2011 - 8 T 207/11 (https://dejure.org/2011,29182)
LG Mainz, Entscheidung vom 26.10.2011 - 8 T 207/11 (https://dejure.org/2011,29182)
LG Mainz, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 8 T 207/11 (https://dejure.org/2011,29182)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 2
    Abschiebungshaft, Verlängerungsantrag, Haftdauer, Sicherungshaft, Beugehaft, Untertauchen, Unterbrechung, Verhinderung, Abschiebung, Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit, Identitätsfeststellung, Ghana, Sierra Leone, Mitwirkungspflicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 04.02.2005 - 34 Wx 7/05

    Sicherungshaft von über sechs Monaten

    Auszug aus LG Mainz, 26.10.2011 - 8 T 207/11
    Der Verhältnismäßigkeltsgrundsatz nach Art. 20 Abs. 3 GG verlangt von der Sicherungshaft abzusehen, wenn das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung nach Abwägung mit dem Freiheitsanspruch des Betroffenen nicht überwiegt (OLG München, Beschluss vom 04. Februar 2005 - 34 Wx 007/05 -).
  • BayObLG, 30.07.1987 - BReg. 3 Z 80/87

    Gesetzliche Höchstdauer der Sicherungshaft

    Auszug aus LG Mainz, 26.10.2011 - 8 T 207/11
    Zunächst ist festzuhalten, dass die gesetzliche Höchstdauer der Sicherungshaft von insgesamt achtzehn Monaten, wie sie sich aus § 62 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ergibt, auch bei wiederholter Haftanordnung nicht (insgesamt) überschritten werden darf (BayObLG, Beschluss vom 30. Juli 1987 - BReg 3 Z 80/87 -).
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