Rechtsprechung
LG Mannheim, 16.05.2014 - 8 O 84/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Werkvertrag - Schwarzgeldabrede - keine Vergütungs- oder Mängelansprüche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schwarzgeldabrede am Bau: Weder Vergütungs- noch Mängelansprüche!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lutzabel.com (Kurzinformation)
Bei Schwarzarbeit keine Vergütung und keine Mängelansprüche!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schwarzgeldabrede am Bau: Weder Vergütungs- noch Mängelansprüche! (IBR 2015, 1110)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Auszug aus LG Mannheim, 16.05.2014 - 8 O 84/13
Der Anspruch des Beklagten ist jedoch nämlich § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, vgl. BGH VII ZR 241/13. - BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91
Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers
Auszug aus LG Mannheim, 16.05.2014 - 8 O 84/13
Es besteht auch kein Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag, weil der Beklagte seine Aufwendungen im Hinblick auf den mit der Ausführung des Geschäfts verbundenen Verstoß gegen das Verbotsgesetz des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nicht für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1992 III ZR 151/91, BGHZ 118, 142, 150 m.w.N.). - BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66
Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung
Auszug aus LG Mannheim, 16.05.2014 - 8 O 84/13
Der Ausschluss des Rückforderungsanspruchs setzt einen beiderseitigen Gesetzesverstoß nicht voraus, sondern greift auch, wenn lediglich der Leistende verwerflich gehandelt hat (BGH VII ZR 9/66, Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 817 Rn. 12;… Bamberger/Roth/Ch. Wendehorst, BGB, 3. Aufl., § 817 Rn. 11).