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   LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09   

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https://dejure.org/2009,11959
LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09 (https://dejure.org/2009,11959)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22.12.2009 - 2 O 37/09 (https://dejure.org/2009,11959)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 2 O 37/09 (https://dejure.org/2009,11959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Lizenznehmers auf Erteilung der Zustimmung zur Übertragung von 29 "Professional-Nutzer" und vier "Limited-Professional-Nutzer" als Nutzungsrechte aus einem Softwareüberlassungsvertrag; Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zum Verbot der teilweisen ...

  • europa.eu PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Aufspaltungsverbot von Softwarelizenzen und eines Zustimmungsvorbehalts für die Weitergabe von Nutzungsrechten

  • kleiner-law.de (Kurzinformation)

    Aufspaltung von Softwarelizenzen

  • content-master.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Neue Rechtsprechung zu Gebrauchtsoftware

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 323
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Jede Nutzung eines Computerprogramms setzt dessen Vervielfältigung oder teilweise Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG entweder dauerhaft auf Festplatte oder Server oder vorübergehend in den Arbeitsspeicher des Computers voraus ( vgl. BGH MMR 2007, 243).

    Eine gesteigerte Programmnutzung liegt auch dann vor, wenn das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher des Rechners des Anwenders einem weiteren Nutzer die Nutzung ermöglicht (vgl. BGH MMR 2007, 243; LG München I MMR 2007 328ff, Rn.49 m.w.N.).

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Die gesamte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prüft unabhängig vom zugrunde liegenden Vertragstypus betreffend die Softwareüberlassung die zur Nutzung gekaufter Software erforderlichen Nutzungsrechte anhand des Urheberrechts (vgl. BGH GRUR 1994, 363 -Holzhandelsprogramm-, BGH GRUR 2005, 860 - Fash 2000 -).

    Auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Fash 2000" (GRUR 2005, 860) weist nur darauf hin, dass der Urheber seine Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern darf und in der Regel für den Urheber im Fall der Weiterübertragung von Nutzungsrechten im Zuge der Verwertung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter keine vernünftigen Gründe bestehen, darauf zu bestehen, dass nur der ursprüngliche Vertragspartner das Werk nutzt.

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Für den Bereich des Urheberrechts an Software hat das Europäische Gericht Erster Instanz in der Entscheidung "Microsoft" (Az. T-201/04) außergewöhnliche Umstände gefordert, aufgrund der es im öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt zulässig sein soll, in das ausschließliche Recht des Inhabers des geistigen Eigentums einzugreifen und ihn zu verpflichten, Dritten, die in diesen Markt eintreten oder sich dort halten wollen, Lizenzen zu erteilen.
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Anderes ist auch der OEM-Entscheidung des BGH (MMR 2000, 749) nicht zu entnehmen, in der in Bezug auf die dortige Klägerin auch nur deren Verbreitungsrecht als erschöpft angesehen wurde und der Bundesgerichtshof Ausführungen zum Nutzungsrecht an dem streitgegenständlichen Computerprogramm nicht gemacht hat.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Diese und die vom Kläger zitierten Entscheidungen des EuGH (EuGH, NJW 1990, 628 -Volvo; EuGH, ZUM-RD 2004, 391 -IMS-Health) betreffen sämtlich Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, an der es vorliegend bereits fehlt.
  • LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Eine gesteigerte Programmnutzung liegt auch dann vor, wenn das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher des Rechners des Anwenders einem weiteren Nutzer die Nutzung ermöglicht (vgl. BGH MMR 2007, 243; LG München I MMR 2007 328ff, Rn.49 m.w.N.).
  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Diese und die vom Kläger zitierten Entscheidungen des EuGH (EuGH, NJW 1990, 628 -Volvo; EuGH, ZUM-RD 2004, 391 -IMS-Health) betreffen sämtlich Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, an der es vorliegend bereits fehlt.
  • LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06

    UsedSoft

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Eine analoge Anwendung des § 69c Ziff.3 S.2 UrhG kommt auch nach der bisher hierzu vorliegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung (Landgericht Hamburg MMR 2006, 827; LG München MMR 2008, 563), die jedoch Volumenlizenzen an Software betrifft, die nicht nach dem Client-Server-Prinzip aufgebaut ist, nur in Betracht, wenn durch entsprechende Löschung der beim Ersterwerber vorhandenen Kopien eine Vermehrung der Vervielfältigungen ausgeschlossen ist.
  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91

    "Holzhandelsprogramm"; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Die gesamte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prüft unabhängig vom zugrunde liegenden Vertragstypus betreffend die Softwareüberlassung die zur Nutzung gekaufter Software erforderlichen Nutzungsrechte anhand des Urheberrechts (vgl. BGH GRUR 1994, 363 -Holzhandelsprogramm-, BGH GRUR 2005, 860 - Fash 2000 -).
  • LG München I, 28.11.2007 - 30 O 8684/07

    Streit um eine Kaufpreiszahlung für Softwarelizenzen; Aufgespaltene

    Auszug aus LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
    Eine analoge Anwendung des § 69c Ziff.3 S.2 UrhG kommt auch nach der bisher hierzu vorliegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung (Landgericht Hamburg MMR 2006, 827; LG München MMR 2008, 563), die jedoch Volumenlizenzen an Software betrifft, die nicht nach dem Client-Server-Prinzip aufgebaut ist, nur in Betracht, wenn durch entsprechende Löschung der beim Ersterwerber vorhandenen Kopien eine Vermehrung der Vervielfältigungen ausgeschlossen ist.
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2011 - 6 U 18/10

    Softwareüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Formularklausel über ein

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22.12.2009 (Az. 2 O 37/09) wird zurückgewiesen.
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