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   LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15   

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LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15 (https://dejure.org/2017,2109)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24.01.2017 - 2 O 195/15 (https://dejure.org/2017,2109)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 2 O 195/15 (https://dejure.org/2017,2109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 Abs 3 GWB vom 07.07.2005, § 33 Abs 4 GWB vom 07.07.2005, § 33 Abs 5 GWB vom 07.07.2005
    Kartellschadensersatz: Hemmung der Anspruchsverjährung durch kartellbehördliches Bußgeldverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Neue Klage gegen Zementkartell: CDC will’s noch mal wissen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Zementkartell: CDC verliert

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NJW 2016, 1018 Rn. 13 mwN) weit auszulegen.

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, GRUR 2016, 596 Rn. 19 mwN - Verlegeranteil; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol).

    Solche bloß tatsächlichen Interessen genügen ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in künftigen Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssten (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 12).

    Vielmehr genügt eine tatsächliche Vorgreiflichkeit derart, dass zumindest eine tatsächliche Vorentscheidung für den Anspruch oder die Verpflichtung des Dritten getroffen wird (vgl. MünchKommZPO/Schultes, 5. Aufl., § 66, Rn. 7, 17; Weth, aaO Rn. 7), sofern mit der Nebenintervention wenigstens die - nicht nur vage und ungewisse (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 18) - Gefahr einer erschwerten Prozessführung des Dritten bei Unterliegen der unterstützten Partei abgewendet werden soll (Schultes, aaO Rn. 16).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin wies das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 18. Februar 2015 (VI-U (Kart) 3/14, WuW/E DE-R 4601) zurück.

    Der Zulässigkeit steht die Rechtskraft der Entscheidung über die beim Landgericht Düsseldorf erhobene Klage (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Februar 2015 - VI-U (Kart) 3/14) nicht entgegen.

    Im Übrigen schließt sich die Kammer den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des Oberlandegerichts Düsseldorf im Urteil vom 18. Februar 2015 (VI-U (Kart) 3/14, WuW/E DE-R 4601 [juris Rn. 37 bis 51, 60, 61 bis 118 und 130 f]) an, wonach diese Abtretungen aus den dort genannten tatsächlichen und rechtlichen Gründen unwirksam waren.

  • BGH, 14.05.2002 - X ZR 144/00

    "Abstreiferleiste"; Umfang der Rechtskraft eines einen Anspruch nicht

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Sie ist dann geboten, wenn der Entscheidung unmissverständlich der Wille des Prozessgerichts zu entnehmen ist, über den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht abschließend zu erkennen und dem Kläger so eine Klage zu diesem Anspruch auf der gleichen tatsächlichen Grundlage und auf Grund von bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegenden Umständen vorzubehalten (BGH, GRUR 2002, 787, 788 mwN - Abstreiferleiste; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor § 322 Rn. 42 f).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner o.g. Entscheidung (GRUR 2002, 787 - Abstreiferleiste) auf die Frage, ob gegen das dortige Ersturteil des Oberlandegerichts aus dem Jahr 1994 Revision eingelegt werden konnte, nicht abgestellt.

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Zudem sei die Rechtslage bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (BGHZ 190, 145 - ORWI) unsicher und zweifelhaft gewesen.

    Die Parteien gehen übereinstimmend und zutreffend davon aus, dass die Beklagte und die Streithelferinnen für die genannten Schadensersatzansprüche wegen der streitgegenständlichen Verstöße gegen das Kartellrecht dem jeweiligen Geschädigten nach §§ 830, 840 BGB als Gesamtschuldner haften würden (vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 80 - ORWI).

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Dies ist insbesondere bei einer möglichen gesamtschuldnerischen deliktischen Schadensersatzverpflichtung des Nebenintervenienten neben der Hauptpartei (§ 840 Abs. 1 BGB) der Fall, zumal deren Erfüllung bewirkt, dass der nach § 426 Abs. 1 BGB im Innenverhältnis der Gesamtschuldner bestehende Mitwirkungsanspruch sich in einen auf Zahlung gerichteten Ausgleichsanspruch verwandelt (vgl. BGH, NJW 2010, 60 Rn. 12) und zudem gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf den Leistenden übergeht.

    Insoweit müssen sämtliche Streithelferinnen damit rechnen, dass die Beklagte eventuelle, schon mit Entstehung der Gesamtschuld zumindest als Mitwirkungsansprüche begründete (vgl. BGH, NJW 2010, 60 Rn. 12; MünchKommBGB/Bydlinski, 7. Aufl., § 426 Rn. 12) Ansprüche nach § 426 Abs. 1 BGB jedenfalls zur Grundlage derartiger Erklärungen macht.

  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, GRUR 2016, 596 Rn. 19 mwN - Verlegeranteil; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol).

    Solche bloß tatsächlichen Interessen genügen ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in künftigen Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssten (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 12).

  • BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, GRUR 2016, 596 Rn. 19 mwN - Verlegeranteil; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol).

    Solche bloß tatsächlichen Interessen genügen ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in künftigen Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssten (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 12).

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll davon auch die Frage einer Berechtigung des aus abgetretenem Recht klagenden Klägers aus einer weiteren - nicht vorgetragenen - Abtretung vor Abschluss der letzten Tatsacheninstanz erfasst sein (BGH, MDR 1976, 136 = ZZP 89, 330 m. abl. Anm. Greger; siehe auch BGH NJW 2007, 2560; aA Musielak, NJW 2000, 330).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03

    Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Dies kann der Fall sein, wenn sie gegen § 242 BGB verstößt, weil der Schuldner den Gläubiger treuwidrig von einer rechtzeitigen Klageerhebung abhält oder wenn der Gläubiger nach Verhandlungen deshalb nicht klagt, weil er nach objektiven Maßstäben darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden befriedigt oder jedenfalls nur mit sachlichen Argumenten bekämpft (vgl. BGH, MDR 2001, 1381) oder wenn der Schuldner durch unredliches Verhalten eine rechtzeitige Verjährungshemmung verhindert (vgl. BGH, WM 2004, 2203, 2205; BeckOK-BGB/Henrich, Stand Nov. 2016, § 214 Rn. 10).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15
    Dies kann der Fall sein, wenn sie gegen § 242 BGB verstößt, weil der Schuldner den Gläubiger treuwidrig von einer rechtzeitigen Klageerhebung abhält oder wenn der Gläubiger nach Verhandlungen deshalb nicht klagt, weil er nach objektiven Maßstäben darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden befriedigt oder jedenfalls nur mit sachlichen Argumenten bekämpft (vgl. BGH, MDR 2001, 1381) oder wenn der Schuldner durch unredliches Verhalten eine rechtzeitige Verjährungshemmung verhindert (vgl. BGH, WM 2004, 2203, 2205; BeckOK-BGB/Henrich, Stand Nov. 2016, § 214 Rn. 10).
  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 15/85

    Rechtskraft: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 243/74

    Erstreckung der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bezüglich einer

  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

  • LG Düsseldorf, 17.12.2013 - 37 O 200/09

    Urteil im Zementkartellverfahren - Schadensersatzklage gegen acht

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Vor dem Landgericht Mannheim hat die Streitverkündete zu 3 die Beklagte aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz wegen des im Kartellverwaltungsverfahren festgestellten Grauzementkartells in Anspruch genommen (Az. 2 O 195/15; fortan: K...-Verfahren).
  • VG Köln, 24.01.2019 - 8 K 2773/16
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie den Inhalt der Gerichtsakten des Landgerichts Köln (2 O 195/15) Bezug genommen.
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