Rechtsprechung
   LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09   

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https://dejure.org/2010,28921
LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09 (https://dejure.org/2010,28921)
LG Offenburg, Entscheidung vom 26.01.2010 - 1 S 112/09 (https://dejure.org/2010,28921)
LG Offenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 1 S 112/09 (https://dejure.org/2010,28921)
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Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermietfahrzeug muss verkehrssicher sein - Winterreifen an Ersatzfahrzeugen sind gesondert berechenbar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09
    a) Für die Frage der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten gilt nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt u.a. Urteil vom 11.03.2008, Az.: VI ZR 164/07, juris, und Urteil vom 14.10.2008, Az.: VI ZR 308/07, juris), welcher sich die Kammer anschließt, Folgendes:.

    Hierbei kommt es nicht darauf an, dass dem Geschädigten der Normaltarif auch positiv bekannt war (vgl. BGH, 14. Oktober 2008, VI ZR 308/07, juris).

    (vgl. BGH, 14. Oktober 2008, VI ZR 308/07, juris und zuletzt BGH, 13. Januar 2009, VI ZR 134/08, juris).

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09
    f) An Nebenkosten können folgende Positionen in Ansatz gebracht werden, wobei die entsprechenden Beträge ebenfalls nach dem Schwacke-Preisspiegel 2008 (Moduswerte) geschätzt werden, weil eine Vermengung einer fiktiven und konkreten Berechnungsweise nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 2008, 92 f.):.

    Es besteht grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse des Geschädigten, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2008, 92 f.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09
    a) Für die Frage der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten gilt nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt u.a. Urteil vom 11.03.2008, Az.: VI ZR 164/07, juris, und Urteil vom 14.10.2008, Az.: VI ZR 308/07, juris), welcher sich die Kammer anschließt, Folgendes:.

    Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können (vgl. BGH VersR 2005, 284), nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. zum Ganzen, BGH, 11. März 2008, Az.: VI ZR 164/07, juris).

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09
    Falls weder die objektive noch die subjektive Erforderlichkeit des in Anspruch genommenen Tarifs in diesem Sinne dargelegt und nachgewiesen wird, kann der Geschädigte lediglich den Normaltarif verlangen (vgl. BGH NJW 2007, 2758f.).

    b) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 2007, 2758 f.), der die Kammer folgt, ist auf die im Schwacke - Mietpreisspiegel 2008 angegebenen Modus-Werte (früher: gewichtetes Mittel) abzustellen.

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09
    Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können (vgl. BGH VersR 2005, 284), nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. zum Ganzen, BGH, 11. März 2008, Az.: VI ZR 164/07, juris).
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 134/08

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09
    (vgl. BGH, 14. Oktober 2008, VI ZR 308/07, juris und zuletzt BGH, 13. Januar 2009, VI ZR 134/08, juris).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91

    Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten

    Auszug aus LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09
    Wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen dürfen nicht außer Acht bleiben (vgl. BGH VersR 1992, 886, 888).
  • LG Offenburg, 28.10.2008 - 1 S 62/08
    Auszug aus LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09
    Bei Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels kommt es nach Ansicht der Kammer grundsätzlich auf die Ausgabe an, die im Zeitpunkt der Anmietung veröffentlicht ist (vgl. LG Offenburg, 1 S 62/08).
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 249/73

    Ersatzfähigkeit eines fehlgeschlagenen Instandsetzungsversuch im Rahmen der

    Auszug aus LG Offenburg, 26.01.2010 - 1 S 112/09
    § 287 ZPO rechtfertigt es nicht, dass das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche, fachliche Erkenntnisse verzichtet (vgl. BGH VersR 1976, 389, 390).
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