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   LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08   

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LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08 (https://dejure.org/2009,16769)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29.07.2009 - 8 O 427/08 (https://dejure.org/2009,16769)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 8 O 427/08 (https://dejure.org/2009,16769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1
    Keine Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens im Falle mangelnder Aufklärung über eine Innenprovision ("Lehman Brothers")

  • weimann.de (Leitsatz und Auszüge)
  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Kausalitätsvermutung bei mangelhafter Aufklärung über eine Innenprovision

Besprechungen u.ä.

  • xing.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eine kritische Analyse zum Bonitätsrisiko von Lehman Brothers Inc.

Papierfundstellen

  • WM 2009, 2043
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Über die Anlageentscheidung des Klägers hinaus ergaben sich keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten der Beklagten hinsichtlich der erworbenen Wertpapiere (vgl. BGH WM 2006, 851; OLG Düsseldorf ZIP 2003, 471, 473).

    Ob im Frühsommer 2008 ein neuer Beratungsvertrag geschlossen wurde, indem sich der Kläger bei der Beklagten erkundigte, wie er sich angesichts fallender Kurse verhalten soll (vgl. BGH WM 2006, 851), kann hier dahinstehen, da selbst im Fall eines solchen Vertragsschlusses zu diesem Zeitpunkt der Beklagten keine Beratungspflichtverletzung vorzuwerfen ist.

    Hinzu kommt, dass eine solche Empfehlung, selbst wenn sie ausgesprochen worden wäre, nur dann eine Pflichtverletzung darstellt, wenn sie aus damaliger Sicht unter Berücksichtigung aller Umstände unvertretbar war (vgl. BGH WM 2006, 851).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Aus den von ihm vorgelegten Unterlagen ist eine entsprechende, von der Beklagten gegebenenfalls zu beachtende negative Presse (vgl. BGH WM 1993, 1455) nicht ersichtlich.
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Die Kammer vertritt darüber hinaus entgegen der Auffassung des BGH im Urteil vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07 (zitiert nach juris.de, Rn. 22) die Ansicht, dass die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens im Fall der mangelnden Aufklärung über die Innenprovisionen nicht greift.
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Darüber hinaus weicht der Fall auch von der vom BGH kürzlich entschiedenen Konstellation ab, in der ein Beratungsfehler aufgrund mangelnder Aufklärung über das Fehlen des Einlagensicherungssystems der deutschen Banken in Betracht kam (BGH, Urteile vom 14.07.2009, Az. XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08 - zitiert nach juris.de).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Der Prospekt kann lediglich eine mündliche Erläuterung ersetzen, sofern er nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und so rechtzeitig vor der Anlageentscheidung übergeben wird, dass dem Kunden genügend Zeit bleibt, sich über die wesentlichen Merkmale der Anlage aus dem Prospekt zu informieren (vgl. BGH NJW-RR 2009, 687).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Denn die Kausalitätsvermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten setzt voraus, dass es für den anderen Teil vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die Aufklärung gibt und die Möglichkeit eines Entscheidungskonflikts ausscheidet (BGH NJW 2001, 2021 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92

    Überzeugungsbildung des Tatrichters

    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Angesichts dieser Umstände führte die Beweisaufnahme nicht zu einem Grad der Überzeugung des Gerichts, "welcher den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen." (vgl. BGH NJW-RR 1994, 567, 568).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 6 U 9/02

    Vorteilsausgleichung bei Anlageberatung; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Über die Anlageentscheidung des Klägers hinaus ergaben sich keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten der Beklagten hinsichtlich der erworbenen Wertpapiere (vgl. BGH WM 2006, 851; OLG Düsseldorf ZIP 2003, 471, 473).
  • LG München I, 31.07.2008 - 32 O 4765/08
    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Im Fall der Offenlegung der Provisionen gibt es jedoch, sofern sie sich wie hier im üblichen Rahmen bewegen, nach Ansicht der Kammer für den Anleger mehrere, ernsthaft in Betracht kommende Möglichkeiten der Reaktion (vgl. Urteil des LG München I vom 31.07.2008, Az. 32 O 4765/08; OLG Köln WM 2006, 2130): er kann die Anlage ablehnen, trotz der Provision erwerben oder versuchen, die Provision zu verhandeln.
  • LG Potsdam, 24.06.2009 - 8 O 61/09

    Abschluss eines Beratungsvertrags zwischen einem Anlageinteressenten und einer

    Auszug aus LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08
    Dies unterscheidet den vorliegenden von dem der Entscheidung der Kammer vom 24.06.2009, Az. 8 O 61/09, zugrunde liegenden Fall, in dem das Geld zuvor in einer Sparform angelegt war, die dem Einlagensicherungssystem unterlag.
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