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   LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07   

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https://dejure.org/2007,33237
LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07 (https://dejure.org/2007,33237)
LG Stendal, Entscheidung vom 06.09.2007 - 22 S 28/07 (https://dejure.org/2007,33237)
LG Stendal, Entscheidung vom 06. September 2007 - 22 S 28/07 (https://dejure.org/2007,33237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines haltenden Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Voller Schadensersatz bei unvorsichtigem Türöffnen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Hierfür ist eine persönliche Gewissheit des Richters nötig, welche Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGHZ 53, 245, 256; BGHZ 61, 169 ).
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Denn wenn es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Aussteigen zu einer Kollision kommt, spricht die Wahrscheinlichkeit für ein Verstoß der aussteigenden Person gegen § 14 StVO (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 64; KG VRS 108, 24).
  • KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines an einem stehenden

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Denn wenn es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Aussteigen zu einer Kollision kommt, spricht die Wahrscheinlichkeit für ein Verstoß der aussteigenden Person gegen § 14 StVO (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 64; KG VRS 108, 24).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Ein Ereignis ist nämlich nur dann unabwendbar, wenn es weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Einrichtungen beruht und wenn es auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden kann ( BGHZ 117, 337; KG VRS 23; 104, 355) .
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Nur unstreitige, zugestandene oder erwiesene Tatsachen zählen, keine nur vermuteten (vgl. BGH, NJW 2000, 3069; OLG Naumburg, DAR 2001, 223).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Das Amtsgericht hat seiner Entscheidung des Weiteren keine rechtsfehlerhafte Tatsachenerfassung zugrunde gelegt, die es im Rahmen der Berufungsinstanz etwa durch erneute Beweisaufnahme zu korrigieren gälte (vgl. BGH NJW 2004, 2828).
  • AG Leipzig, 16.02.2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04

    Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit ist 15 km/h

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Daher liegt die Schrittgeschwindigkeit bei deutlich unter 20km/h (vgl. LG Aachen ZfS 1993, 114; AG Leipzig, DAR 2005, 703; Geißler, DAR 1999, 347; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 42 Rn 181).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Wo es um die Ausgleichspflicht geht, hat der Anspruchsteller im Rahmen des § 17 StVG dem Halter einen als Verschulden anzurechnenden Umstand oder andere dessen Betriebsgefahr erhöhende Tatsachen zu beweisen (vgl. BGH, NZV 1996, 231; OLG Hamm, DAR 2004, 90; OLG Oldenburg, VRS 79, 351; OLG Köln, NZV 1995, 400).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus, jedoch nicht das Verhalten eines "Superfahrers", sondern - gemessen an durchschnittlichen Verkehrsanforderungen - das Verhalten eines "Idealfahrers" (vgl. BGHZ 113, 164 ).
  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Wo es um die Ausgleichspflicht geht, hat der Anspruchsteller im Rahmen des § 17 StVG dem Halter einen als Verschulden anzurechnenden Umstand oder andere dessen Betriebsgefahr erhöhende Tatsachen zu beweisen (vgl. BGH, NZV 1996, 231; OLG Hamm, DAR 2004, 90; OLG Oldenburg, VRS 79, 351; OLG Köln, NZV 1995, 400).
  • KG, 12.09.2002 - 12 U 9590/00

    Ersatz aus einem Straßenverkehrsunfall resultierender materieller und

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

  • OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84

    Schrittgeschwindigkeit; Verkehrsberuhigter Bereich

  • OLG Köln, 20.10.1993 - 2 U 48/93

    Inhalt des Begriffs "unabwendbares Ereignis"

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

  • KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02

    Haftung beim Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

  • KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge in einer

  • KG, 04.11.2002 - 12 U 113/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Rot in eine ampelgeregelte Kreuzung

  • OLG Köln, 16.03.1995 - 1 U 89/94

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf der Autobahn wendenden LKW mit

  • OLG Köln, 01.12.1999 - 2 U 61/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem von hinten

  • OLG Oldenburg, 23.10.1989 - 13 U 68/89
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