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   LG Weiden/Oberpfalz, 11.06.1980 - 3 T 294/80   

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LG Weiden/Oberpfalz, 11.06.1980 - 3 T 294/80 (https://dejure.org/1980,13700)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 11.06.1980 - 3 T 294/80 (https://dejure.org/1980,13700)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 11. Juni 1980 - 3 T 294/80 (https://dejure.org/1980,13700)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 142/74

    49%ige Beteiligung - Kauf von Gesellschaftsanteilen, §§ 433 ff BGB <Fassung

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 11.06.1980 - 3 T 294/80
    Im Anschluß an Wiedemann (Anmerkung zum Senatsurteil BGHZ 65, 246 in JZ 1977, 130 ) stellt die Revision zur Nachprüfung, ob bei der Übertragung von GmbH-Anteilen deren Bestand durch die Überschuldung der Gesellschaft in gleicher Weise betroffen werde wie durch Umwandlung der werbenden in eine Liquidationsgesellschaft.

    a) Werden sämtliche Anteile einer GmbH veräußert, so beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Haftung des Verkäufers für Mängel eines von der GmbH betriebenen Unternehmens nach den - entsprechend anzuwendenden - Vorschriften der §§ 459 ff BGB (BGH, NJW 1969, 184 , WM 1975, 230 ; zur Entwicklung der früher umstrittenen Frage in Rechtsprechung und Schrifttum ausführlich BGHZ 65, 246 ).

  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 64/79

    Zur Gewährleistung beim Kauf eines Geschäftsanteils

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 11.06.1980 - 3 T 294/80
    BGH, Urteil vom 2.6.1980 - VIII ZR 64/79 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH MittBayNot 1980 Heft 5 Aus dem Tatbestand: Der Beklagte war Gesellschafter und Geschäftsführer der am 13. Juli 1976 von ihm und einem Mitgesellschafter gegründeten, mit 20000 DM Stammkapital ausgestatteten R-GmbH, die sich mit dem Import asiatischer Waren befaßte.
  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 103/68

    Voraussetzung einer zugesicherten Eigenschaft gem. §§ 459, 463 BGB - Verkauf des

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 11.06.1980 - 3 T 294/80
    Dasselbe gilt, wenn zwar nicht alle Geschäftsanteile übertragen werden, der verbleibende Rest aber so geringfügig ist, daß dennoch das Unternehmen im ganzen als verkauft angesehen werden kann (für einen Fall mit 0, 25 % nicht übertragenen Teil BGH, WM 1970, 819).
  • BGH, 16.10.1968 - I ZR 81/66

    Rechtliche Folgen bei einem Irrtum über die Eigentumsverhältnisse an

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 11.06.1980 - 3 T 294/80
    a) Werden sämtliche Anteile einer GmbH veräußert, so beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Haftung des Verkäufers für Mängel eines von der GmbH betriebenen Unternehmens nach den - entsprechend anzuwendenden - Vorschriften der §§ 459 ff BGB (BGH, NJW 1969, 184 , WM 1975, 230 ; zur Entwicklung der früher umstrittenen Frage in Rechtsprechung und Schrifttum ausführlich BGHZ 65, 246 ).
  • BayObLG, 29.05.1979 - BReg. 1 Z 36/79

    Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in das

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 11.06.1980 - 3 T 294/80
    Anmerkung: Der Beschluß des LG Weiden hat besondere Aktualität durch die Entscheidung des BayObLG ( MittBayNot 1979, 119 ), wonach die Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB in das Handelsregister einzutragen ist Teilweise gehen die Registergerichte dazu über, auch bei bereits eingetragenen Gesellschaften diese Eintragung zu verlangen.
  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 124/73

    Beurteilung der Vertragsart beim Erwerb sämtlicher Anteile einer Sachgesamtheit -

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 11.06.1980 - 3 T 294/80
    a) Werden sämtliche Anteile einer GmbH veräußert, so beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Haftung des Verkäufers für Mängel eines von der GmbH betriebenen Unternehmens nach den - entsprechend anzuwendenden - Vorschriften der §§ 459 ff BGB (BGH, NJW 1969, 184 , WM 1975, 230 ; zur Entwicklung der früher umstrittenen Frage in Rechtsprechung und Schrifttum ausführlich BGHZ 65, 246 ).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 20 W 448/10

    Ermächtigung des Notars nach § 378 II FamFG

    So hat das Landgericht Weiden in einem Beschluss vom 11.06.1980 (Az. 3 T 294/80, MittBayNot 1980, 174 f) entschieden, dass ein Notar gemäß § 129 FGG berechtigt sei, die Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB zum Handelsregister anzumelden, wenn er den dieser zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag beurkundet habe, obwohl in dem dortigen Sachverhalt, soweit ersichtlich, eine eigene Anmeldung dieser Tatsache durch die Geschäftsführer nicht vorlag.
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2011 - 11 Wx 2/11

    Ermächtigung des Notars zur Anmeldung von Rechtsänderungen zum Handelsregister

    Die Landgerichte Weiden (Beschluss vom 11. Juni 1980 - 3 T 294/80, MittBayNot 1980, 174) und München I (Beschluss vom 30. Mai 1975 - 11 HKT 9127/75, MittBayNot 1975, 181) haben die Wirkung der Vollmachtsvermutung nach dem dem § 378 Absatz 2 FamFG entsprechenden § 129 FGG in Fällen, in denen die Eintragung von Gesellschafterbeschlüssen angemeldet war, bejaht, ohne zu problematisieren, dass Beschlüsse der Gesellschafter beurkundet worden waren, die Anmeldungen aber primär von dem Geschäftsführer vorzunehmen waren.
  • OLG Stuttgart, 10.12.1979 - 8 W 398/79

    Anmeldung einer GmbH, deren Gegenstand die Führung eines Handwerksbetriebes ist

    (Leitsatz nicht amtlich) LG Weiden, Beschluß, vom 11.6.1980 - 3 T 294/80 - mitgeteilt von Notar Friedrich Schmidt, Bayreuth Aus dem Tatbestand: Einer der beiden Geschäftsführer der H.-GmbH ist Herr M. .
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