Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3795
LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20 ER-B (https://dejure.org/2021,3795)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20 ER-B (https://dejure.org/2021,3795)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - L 11 KR 3987/20 ER-B (https://dejure.org/2021,3795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 5, § 135 Abs 1 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Interstitielle Cystitis - Versorgung mit der EMDA-Therapie - Systemversagen - Empfehlung in der S2K-Leitlinie - keine sachlichen Gründe für die Nichtstellung eines Antrages nach § 135 Abs 1 S 1 SGB 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Für die Fälle, in denen andere Therapien zur Behandlung der Interstitiellen Cystitis nicht (mehr) erfolgversprechend sind oder wegen bestehender Kontraindikationen nicht angewendet werden können, liegt ein sog Systemversagen vor, weil sich insoweit die Antragsbefugnis aus § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu einer Antragspflicht verdichtet hat (vgl BSG 12.08.2009, B 3 KR 10/07 R, BSGE 104, 95).

    Nach dem Urteil des BSG vom 12.08.2009 (B 3 KR 10/07 R, BSGE 104, 95-108, SozR 4-2500 § 139 Nr. 4, Rn 26) verdichtet sich die Antragsbefugnis aus § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu einer Antragspflicht, sobald nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse eine positive Abschätzung des diagnostischen oder therapeutischen Nutzens der neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode iS von § 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V durch den GBA wahrscheinlich ist und im Übrigen eine positive Bewertung der Methode nicht aus anderen Gründen - etwa der fehlenden Wirtschaftlichkeit - ausgeschlossen erscheint.

    Die Antragsgegnerin beruft sich auch zu Unrecht auf das Urteil des BSG vom 12.08.2009 (B 3 KR 10/07 R, BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4).

    Jedenfalls dann, wenn nicht ohne Weiteres zu erkennen sei, dass eine Versorgung der Versicherten mit dem Hilfsmittel nicht in Betracht kommt, und Unterlagen vorlägen, die eine nähere Befassung mit der zugrunde liegenden Behandlungsmethode erforderlich machten (strenger hierzu für den Fall, dass die Methode bereits einmal vom GBA abgelehnt wurde: BSG 12.08.2009, B 3 KR 10/07 R, BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4), müsse der GKV-Spitzenverband Bund den GBA nach § 12 Abs. 2 SGB X bereits im Verwaltungsverfahren beteiligen und die Einleitung eines Bewertungsverfahrens nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V beantragen (BSG 08.07.2015, B 3 KR 6/14 R, BSGE 119, 180 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 7, Rn. 29).

  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in Hilfsmittelverzeichnis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Ob dies zutrifft, ob also deshalb die im EBM bereits enthaltenen ärztlichen Einzelleistungen oder bereits zugelassene Behandlungsmethoden eine wesentliche Änderung oder Erweiterung erfahren (vgl BSG 08.07.2015, B 3 KR 6/14 R, BSGE 119, 180 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 7, Rn. 20), lässt der Senat offen, weil es letztlich hierauf nicht ankommt.

    Jedenfalls dann, wenn nicht ohne Weiteres zu erkennen sei, dass eine Versorgung der Versicherten mit dem Hilfsmittel nicht in Betracht kommt, und Unterlagen vorlägen, die eine nähere Befassung mit der zugrunde liegenden Behandlungsmethode erforderlich machten (strenger hierzu für den Fall, dass die Methode bereits einmal vom GBA abgelehnt wurde: BSG 12.08.2009, B 3 KR 10/07 R, BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4), müsse der GKV-Spitzenverband Bund den GBA nach § 12 Abs. 2 SGB X bereits im Verwaltungsverfahren beteiligen und die Einleitung eines Bewertungsverfahrens nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V beantragen (BSG 08.07.2015, B 3 KR 6/14 R, BSGE 119, 180 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 7, Rn. 29).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Zu einem Systemversagen kann es kommen, wenn das Verfahren vor dem GBA von den antragsberechtigten Stellen oder dem GBA selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wird und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (vgl BSGE 81, 54, 65 f = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 - Immunbiologische Therapie; BSG SozR 42500 § 27 Nr. 10 RdNr 24 - Neuropsychologische Therapie; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 16 RdNr 12 - ICL, jeweils mwN).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R

    Krankenversicherung - Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Es fordert, dass Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen haben, welche sich wiederum in zuverlässigen, wissenschaftlich nachprüfbaren Aussagen niedergeschlagen haben, und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen müssen (stRspr, vgl BSG 07.05.2013, B 1 KR 44/12 R, BSGE 113, 241 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 29, Rn 18 mwN).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Zu einem Systemversagen kann es kommen, wenn das Verfahren vor dem GBA von den antragsberechtigten Stellen oder dem GBA selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wird und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (vgl BSGE 81, 54, 65 f = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 - Immunbiologische Therapie; BSG SozR 42500 § 27 Nr. 10 RdNr 24 - Neuropsychologische Therapie; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 16 RdNr 12 - ICL, jeweils mwN).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Zu einem Systemversagen kann es kommen, wenn das Verfahren vor dem GBA von den antragsberechtigten Stellen oder dem GBA selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wird und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (vgl BSGE 81, 54, 65 f = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 - Immunbiologische Therapie; BSG SozR 42500 § 27 Nr. 10 RdNr 24 - Neuropsychologische Therapie; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 16 RdNr 12 - ICL, jeweils mwN).
  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R

    Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Die Genehmigungsfiktion solle dem Versicherten nach neuester Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur eine vorläufige Rechtsposition vermitteln, die es ihm erlauben solle, sich die Leistung selbst zu beschaffen (BSG Urteil v. 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Diese Vorschrift setze die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98) und die diese Rechtsprechung konkretisierenden Entscheidungen des BSG zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden um, die Untersuchungsmethoden einschlössen in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Ausschließlich auf eine sorgfältige und hinreichend substantiierte Folgenabwägung kommt es nur an, soweit eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung nicht möglich ist (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.09.2016, 1 BvR 1335/13, NVwZ 2017, 244 unter Hinweis auf BVerfG 03.03.2004, 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77, für das Versammlungsrecht).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 11 KR 3987/20
    Ausschließlich auf eine sorgfältige und hinreichend substantiierte Folgenabwägung kommt es nur an, soweit eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung nicht möglich ist (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.09.2016, 1 BvR 1335/13, NVwZ 2017, 244 unter Hinweis auf BVerfG 03.03.2004, 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77, für das Versammlungsrecht).
  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf

  • OVG Sachsen, 12.04.2016 - 3 B 7/16

    Wiedereinsetzung; Fristenkalender; Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge;

  • BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Ansprüche auf Kostenerstattung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht