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   LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16   

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https://dejure.org/2017,49826
LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16 (https://dejure.org/2017,49826)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16 (https://dejure.org/2017,49826)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - L 6 SB 4071/16 (https://dejure.org/2017,49826)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung des Grades der Behinderung und der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches "außergewöhnliche Gehbehinderung" nach dem SGB IX bei anderweitiger Feststellung; Prüfung einer mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 2 S 1 SGB 9, § 69 Abs 4 SGB 9, § 146 Abs 3 S 1 SGB 9, § 56 Abs 2 SGB 7
    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - MdE-Feststellung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht maßgeblich - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung - Mindest-GdB von 80 - umfassende Prüfung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 69
    Anspruch auf Feststellung des Grades der Behinderung und der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches "außergewöhnliche Gehbehinderung" nach dem SGB IX bei anderweitiger Feststellung; Prüfung einer mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung ...

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 69 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Feststellung des Grades der Behinderung und der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches "außergewöhnliche Gehbehinderung" nach dem SGB IX bei anderweitiger Feststellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Behördliche Feststellung des Grades der Behinderung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    Zwar bereitete der Vergleichsmaßstab naturgemäß Schwierigkeiten, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen von Menschen mit Behinderung in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertretende dieser Gruppen bei gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Menschen ohne Behinderung erreichen können (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1997 - 9 RVs 16/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22, S. 87 und 10. Dezember 2012 - B 9 SB 7/01 R -, BSGE 90, 180 ).

    Vielmehr musste sich dieser strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz orientieren, also an Satz 1 Abschnitt II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO beziehungsweise § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2012 - B 9 SB 7/01 R -, BSGE 90, 180 ).

    Dabei lässt sich ein den Anspruch ausschließendes Restgehvermögen griffig weder quantifizieren noch qualifizieren (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2012 - B 9 SB 7/01 R -, BSGE 90, 180).

    Die für die Bejahung der Voraussetzungen des Merkzeichens "aG" geforderte große körperliche Anstrengung kann etwa erst dann angenommen werden, wenn selbst bei einer Wegstreckenlimitierung von 30 m diese darauf beruht, dass Betroffene bereits nach dieser kurzen Strecke erschöpft sind und neue Kräfte sammeln müssen, bevor sie weiter gehen können (BSG, a. a. O., Rz. 24 und Urteil vom 10. Dezember 2012 - B 9 SB 7/01 R -, BSGE 90, 180 ).

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96

    Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    Nach dem Wortlaut und Zweck der Regelung kam es dabei im Interesse einer leichten Handhabung in der Praxis nicht auf die individuelle prothetische Versorgung an (vgl. BSG, Urteile vom 17. Dezember 1997 - 9 RVs 16/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22, S. 87, vom 11. März 1998 - B 9 SB 1/97 R -, BSGE 82, 37 und vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 5/06 R -, juris, Rz. 14), selbst wenn aufgrund eines hervorragenden gesundheitlichen Allgemeinzustandes und hoher körperlicher Leistungsfähigkeit bei optimaler prothetischer Versorgung eine gute Gehfähigkeit bestand (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 15 SB 113/11 -, juris, Rz. 46 f.).

    Der Grundsatz erfuhr eine Ausnahme für die einseitig Oberschenkelamputierten, denen der Nachteilsausgleich "aG" nur zuerkannt werden konnte, wenn sie nicht (exo-)prothetisch versorgt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 9 RVs 16/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22, S. 87).

    Zwar bereitete der Vergleichsmaßstab naturgemäß Schwierigkeiten, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen von Menschen mit Behinderung in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertretende dieser Gruppen bei gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Menschen ohne Behinderung erreichen können (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1997 - 9 RVs 16/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22, S. 87 und 10. Dezember 2012 - B 9 SB 7/01 R -, BSGE 90, 180 ).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten zu vergleichenden Gruppen von Menschen mit Behinderung kam es jedoch nicht an (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1997 - 9 RVs 16/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und 11. März 1998 - B 9 SB 1/97 R -, BSGE 82, 37), zumal solche Besonderheiten angesichts des mit der Zuerkennung von "aG" bezweckten Nachteilsausgleiches nicht als Maßstab für die Bestimmung der Gleichstellung herangezogen werden können.

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    Nach dem Wortlaut und Zweck der Regelung kam es dabei im Interesse einer leichten Handhabung in der Praxis nicht auf die individuelle prothetische Versorgung an (vgl. BSG, Urteile vom 17. Dezember 1997 - 9 RVs 16/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22, S. 87, vom 11. März 1998 - B 9 SB 1/97 R -, BSGE 82, 37 und vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 5/06 R -, juris, Rz. 14), selbst wenn aufgrund eines hervorragenden gesundheitlichen Allgemeinzustandes und hoher körperlicher Leistungsfähigkeit bei optimaler prothetischer Versorgung eine gute Gehfähigkeit bestand (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 15 SB 113/11 -, juris, Rz. 46 f.).

    Das war der Fall, wenn ihre Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und sie sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die erstgenannten Gruppen von Menschen mit Schwerbehinderung oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen können (BSG, Urteil vom 11. März 1998 - B 9 SB 1/97 R -, BSGE 82, 37 ).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten zu vergleichenden Gruppen von Menschen mit Behinderung kam es jedoch nicht an (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1997 - 9 RVs 16/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und 11. März 1998 - B 9 SB 1/97 R -, BSGE 82, 37), zumal solche Besonderheiten angesichts des mit der Zuerkennung von "aG" bezweckten Nachteilsausgleiches nicht als Maßstab für die Bestimmung der Gleichstellung herangezogen werden können.

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    Grundsätzlich sind hierzu weder ein gesteigerter Energieaufwand noch eine in Metern ausgedrückte Wegstrecke (BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a SB 1/06 R -, juris, Rz. 18) oder prozentuale Zeitwerte geeignet.

    Denn für den Nachteisausgleich "aG" gelten diesem gegenüber nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 9 RVs 3/94 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 11, S. 45 und 29. März 2007 - B 9a SB 1/06 R -, juris, Rz. 21 f.).

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    An dieser Rechtslage für die Anerkennung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches "aG" hatte sich auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention nichts geändert (BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R -, juris, Rz. 23 m. w. N.).

    Es ist bereits nicht nachgewiesen, dass ihr Gehvermögen auf das schwerste eingeschränkt gewesen ist, wobei hierfür am ehesten dasjenige der Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/14 R -, juris, Rz. 24).

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R

    Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    Nach dem Wortlaut und Zweck der Regelung kam es dabei im Interesse einer leichten Handhabung in der Praxis nicht auf die individuelle prothetische Versorgung an (vgl. BSG, Urteile vom 17. Dezember 1997 - 9 RVs 16/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22, S. 87, vom 11. März 1998 - B 9 SB 1/97 R -, BSGE 82, 37 und vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 5/06 R -, juris, Rz. 14), selbst wenn aufgrund eines hervorragenden gesundheitlichen Allgemeinzustandes und hoher körperlicher Leistungsfähigkeit bei optimaler prothetischer Versorgung eine gute Gehfähigkeit bestand (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 15 SB 113/11 -, juris, Rz. 46 f.).

    Dabei stellt das alleinige Abstellen auf ein einzelnes, starres Kriterium vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz in der Regel keine sachgerechte Beurteilung dar, weil es eine Gesamtschau aller relevanten Umstände eher verhindert (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 5/06 R -, juris, Rz. 17).

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    Die dieser Feststellung im Einzelfall zugrundeliegenden Gesundheitsstörungen, die daraus folgenden Funktionsbeeinträchtigungen und ihre Auswirkungen dienen lediglich der Begründung des Verwaltungsaktes und werden nicht bindend festgestellt (BSG, Urteil vom 24. Juni 1998 - B 9 SB 17/97 R -, juris, Rz. 13).

    Da die Träger der Versorgungsverwaltung gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ohnehin nur ermächtigt sind, eine - unbenannte - Behinderung und den GdB festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 1998 - B 9 SB 17/97 R -, BSGE 82, 176 ; Oppermann, a. a. O., Rz. 10; vgl. auch Dau, in: Dau/Düwell/Joussen, a. a. O., Rz. 4 m. w. N.), wäre es dem Senat als Tatsachengericht indes nicht verwehrt gewesen, den Anspruch auf behördliche Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" umfassend zu prüfen, also etwa bislang nicht berücksichtigte behinderungsbedingten Funktionsstörungen heranzuziehen und originär zu beurteilen, ob und inwieweit eine mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung vorliegt.

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    Denn für den Nachteisausgleich "aG" gelten diesem gegenüber nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 9 RVs 3/94 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 11, S. 45 und 29. März 2007 - B 9a SB 1/06 R -, juris, Rz. 21 f.).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    Trotz der dargestellten Bedenken an dieser Ermächtigung des Verordnungsgebers, insbesondere zum Erlass von Vorgaben für die Beurteilung von Nachteilsausgleichen, hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung die darin vorgenommenen Konkretisierungen als verbindlich angesehen, zumal die VG ebenso wie die insoweit inhaltlich übereinstimmenden AHP antizipierte Sachverständigengutachten darstellten, die wegen ihrer normähnlichen Wirkungen wie untergesetzliche Normen anzuwenden seien (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 2/13 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 18, Rz. 10 m. w. N.).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16
    Eine mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von 80 entspricht, liegt bei der Klägerin bereits wegen des Gesamt-GdB von 70 nicht vor, bei dem zudem das mit einem Teil-GdB von 50 bewertete Funktionssystem "Gehirn einschließlich Psyche" berücksichtigt wurde, welches vorliegend eine derartige Beeinträchtigung, etwa in Form einer psychogenen Gangstörung (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 21), nicht beinhaltet.
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R

    Asylbewerberleistung - Verpflichtung zum Verbrauch von Einkommen und Vermögen vor

  • LSG Bayern, 28.02.2013 - L 15 SB 113/11

    Anfallsleiden, Epilepsie, Merkzeichen, Sturzgefahr

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R

    Kriegsopferversorgung - Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 12/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Witwenrente - Waisenrente

  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13

    Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 6 SB 6140/09

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10

    Schwerbehindertenrecht - Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens RF -

  • BSG, 09.12.2010 - B 9 SB 35/10 B

    Schwerbehindertenrecht - Bemessung des GdB

  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2009 - L 8 SB 1691/08

    Schwerbehindertenrecht - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im

  • BSG, 07.02.2001 - B 9 VM 1/00 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Vertagung

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

  • BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verfahrensmangel - Verletzung des

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R

    Schwerbehindertenrecht - MdE-Feststellung durch den Unfallversicherungsträger -

  • LSG Baden-Württemberg, 15.01.2018 - L 6 SB 3758/17
    Eine mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von 80 entspricht (vgl. Urteil des Senats vom 7. Dezember 2017 - L 6 SB 4071/16 -, juris, Rz. 62), liegt bei der Klägerin bereits wegen des Gesamt-GdB von 70 nicht vor, bei dem zudem das mit einem Teil-GdB von 30 bewertete Funktionssystem "Ohren" berücksichtigt wurde, welches vorliegend eine derartige Beeinträchtigung nicht beinhaltet.
  • SG Karlsruhe, 20.09.2021 - S 6 KR 3712/20

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - Fahrt zur ambulanten

    Entscheidend ist dabei nicht, welche Wegstrecke diese Person zurücklegen kann, sondern entscheidend ist, ob diese Einschränkungen bereits praktisch vom ersten Schritt an vorliegen (BSG, Urt. v. 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R; BSG, Urt. v. 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16; vgl. zur ab dem 30.12.2016 geltenden Rechtslage: LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.12.2019 - L 13 SB 187/17; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.02.2021 - L 10 SB 75/19).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.01.2019 - L 6 SB 1587/18
    Eine mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von 80 entspricht (vgl. Urteil des Senats vom 7. Dezember 2017 - L 6 SB 4071/16 -, juris, Rz. 62), liegt bei der Klägerin nicht vor.
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