Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
| Kapitel 11 - Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§§ 64 - 74) |
Haben Leistungsempfänger Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung oder Übergangsgeld bezogen und wird im Anschluss daran eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeführt, so wird bei der Berechnung der diese Leistungen ergänzenden Leistung zum Lebensunterhalt von dem bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt ausgegangen; es gilt die für den Rehabilitationsträger jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts | 20.08.2021 | |
| 01.01.2024 | Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts | 12.12.2019 |
ersatzleistungen § 71Weiterzahlung der Leistungen § 72Einkommensanrechnung § 73Reisekosten § 74Haushalts-
oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungs-
kosten
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Rechtsprechung zu § 69 SGB IX
721 Entscheidungen zu § 69 SGB IX in unserer Datenbank:
- BSG, 01.10.2026 - B 5 R 9/25 R
Zum Verhältnis zwischen § 68 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX 2018 und § 69 SGB IX 2018.
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2025 - L 22 R 75/22
Geltendmachung eines höheren Übergangsgeldes während des Bezuges von Leistungen ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2025 - L 22 R 75/22
- BSG, 31.07.2026 - B 9 SB 4/26 BH
- BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16
Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder ...
- SG Aachen, 08.05.2018 - S 18 SB 255/17
Ermittlung des Grades der Behinderung bei einem chronischen entzündlichen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2024 - L 2 R 197/22
Streit um höheres Übergangsgeld für die Dauer einer bewilligten Ausbildung als ...
- BSG, 11.12.2025 - B 9 SB 3/24 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Bluterkrankheit - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2024 - L 11 SB 200/21
Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - GdB-Feststellung - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2024 - L 11 SB 200/21
- LSG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - L 3 SB 2/21
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialrechtliches ...
Querverweise
Auf § 69 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- § 68 (Berechnungsgrundlage in Sonderfällen)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Übergangsgeld
- § 21 (Höhe und Berechnung)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
- Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 50 (Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes)
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
- Leistungen zur Teilhabe
- § 64 (Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen)
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- Fördermethodik
- § 10 (Fördervoraussetzungen)