Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 11 - Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§§ 64 - 74) |
Haben Leistungsempfänger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld bezogen und wird im Anschluss daran eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeführt, so wird bei der Berechnung der diese Leistungen ergänzenden Leistung zum Lebensunterhalt von dem bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt ausgegangen; es gilt die für den Rehabilitationsträger jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze.
ersatzleistungen § 71Weiterzahlung der Leistungen § 72Einkommensanrechnung § 73Reisekosten § 74Haushalts-
oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungs-
kosten
Rechtsprechung zu § 69 SGB IX
555 Entscheidungen zu § 69 SGB IX in unserer Datenbank:
- BSG, 16.12.2021 - B 9 SB 6/19 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Änderungsbescheid - unzulässige GdB-Herabsetzung für ...
- BSG, 16.12.2021 - B 9 SB 7/19 R
Ist ein Verwaltungsakt, der unzulässig einen Grad der Behinderung (GdB) ab einem ...
- BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
- BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16
Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder ...
- LSG Baden-Württemberg, 07.02.2018 - L 2 SO 4444/17
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Mehrbedarf - ...
- LAG Niedersachsen, 23.10.2018 - 11 Sa 225/18
Wahrung der Frist des § 90 Abs. 2 a SGB IX durch telefonische Antragstellung
- VG Hamburg, 26.04.2022 - 21 K 4324/19
- SG Aachen, 08.05.2018 - S 18 SB 255/17
Ermittlung des Grades der Behinderung bei einem chronischen entzündlichen ...
- SG Aachen, 23.04.2019 - S 12 SB 656/17
Voraussetzungen einer Zuerkennung der Merkzeichen RF, aG, H und B im ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2022 - L 2 R 1006/20
Querverweise
Auf § 69 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Übergangsgeld
- § 21 (Höhe und Berechnung)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
- Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 50 (Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes)
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- Fördermethodik
- § 10 (Fördervoraussetzungen)