Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8) |
1Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. 2Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder sowie Menschen mit seelischen Behinderungen oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung getragen.
träger § 7Vorbehalt abweichender Regelungen § 8Wunsch-
und Wahlrecht der Leistungs-
berechtigten
Rechtsprechung zu § 1 SGB IX
100 Entscheidungen zu § 1 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2022 - L 16 KR 336/21
Krankenversicherung; Hilfsmittelversorgung; zuzahlungspflichtiges Hörgerät; keine ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2023 - L 13 AS 185/23
Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum u.U. draufzahlen
- LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Kostenerstattung für ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - L 1 KR 181/21
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2023 - L 1 KR 181/21
Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - Kostenerstattung über den Festbetrag ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2023 - L 1 KR 181/21
- BSG, 18.09.2023 - B 9 SB 11/23 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 R 105/23
Auswahlermessen; Berufliche Rehabilitation; Kostenerstattung; Teilhabeleistung
- BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 4/21 R
Grad der Behinderung aufgrund bloß gelebter Sehbehinderung ohne ausreichenden ...
- OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Eingliederungshilfe in Form der Gewährung eines persönlichen Budgets
Querverweise
Auf § 1 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Einleitung der Rehabilitation von Amts wegen
- § 9 (Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe)
- Zusammenarbeit
- § 25 (Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger)
- Leistungsformen, Beratung
- Leistungsformen
- § 28 (Ausführung von Leistungen)