Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 11 - Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§§ 64 - 74) |
(1) Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der in § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger werden ergänzt durch
(2) 1Ist der Schutz von Menschen mit Behinderungen bei Krankheit oder Pflege während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht anderweitig sichergestellt, können die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld und zur Pflegeversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung oder, wenn dort im Einzelfall ein Schutz nicht gewährleistet ist, die Beiträge zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erbracht werden. 2Arbeitslose Teilnehmer an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können für die Dauer des Bezuges von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für eine private Versicherung gegen Krankheit oder für die Pflegeversicherung erhalten. 3Der Zuschuss wird nach § 174 Absatz 2 des Dritten Buches berechnet.
ersatzleistungen § 71Weiterzahlung der Leistungen § 72Einkommensanrechnung § 73Reisekosten § 74Haushalts-
oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungs-
kosten
Rechtsprechung zu § 64 SGB IX
43 Entscheidungen zu § 64 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der ...
- SG Koblenz, 24.04.2023 - S 11 KR 418/21
Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung sind von den Krankenkassen nicht ...
- LSG Sachsen, 14.10.2022 - L 1 KR 320/20
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 KR 386/23
- OVG Sachsen, 31.08.2022 - 3 A 210/21
- SG Berlin, 29.11.2018 - S 4 R 1970/18
Leistungen zur stufenweisen Wiedereingliederung vom Träger der gesetzlichen ...
- SG Hannover, 11.07.2022 - S 58 U 134/18
Gewährung eines persönlichen Budgets für die Inanspruchnahme von Sexualbegleitung ...
- LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 365/20
- LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
Arbeitsförderung: Kosten einer heilpädagogischen Heimunterbringung
- OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
Einsichtsanspruch des Vaters in Akten des Jugendamtes
Querverweise
Auf § 64 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Medizinische Rehabilitation
- § 109 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
- Besondere Leistungen
- Teilnahmekosten für Maßnahmen
- § 127 (Teilnahmekosten für Maßnahmen)