Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 11 - Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§§ 64 - 74) |
(1) Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der in § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger werden ergänzt durch
(2) 1Ist der Schutz von Menschen mit Behinderungen bei Krankheit oder Pflege während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht anderweitig sichergestellt, können die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld und zur Pflegeversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung oder, wenn dort im Einzelfall ein Schutz nicht gewährleistet ist, die Beiträge zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erbracht werden. 2Arbeitslose Teilnehmer an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können für die Dauer des Bezuges von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für eine private Versicherung gegen Krankheit oder für die Pflegeversicherung erhalten. 3Der Zuschuss wird nach § 174 Absatz 2 des Dritten Buches berechnet.
ersatzleistungen § 71Weiterzahlung der Leistungen § 72Einkommensanrechnung § 73Reisekosten § 74Haushalts-
oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungs-
kosten
Rechtsprechung zu § 64 SGB IX
31 Entscheidungen zu § 64 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20
Arbeitsförderung: Kosten einer heilpädagogischen Heimunterbringung
- SG Berlin, 29.11.2018 - S 4 R 1970/18
Leistungen zur stufenweisen Wiedereingliederung vom Träger der gesetzlichen ...
- OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
Einsichtsanspruch des Vaters in Akten des Jugendamtes
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 2344/19
Schwerbehindertenrecht - Leistung zur Teilhabe - Träger der Eingliederungshilfe ...
- LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 30/19
Streitigkeiten nach dem SGB IX
- BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 6/18 R
Erstattung von Aufwendungen für eine medizinische Rehabilitation
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 19 R 585/18
Erstattungsanspruch eines Grundsicherungsgegen einen Rentenversicherungsträger ...
- LSG Bayern, 28.06.2018 - L 4 KR 395/14
Rehabilitationssport
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 13 R 4452/18
Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 19 R 613/18
Erstattungsanspruch eines Grundsicherungs- gegen einen Rentenversicherungsträger ...
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 19 R 613/18
Querverweise
Auf § 64 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Medizinische Rehabilitation
- § 109 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Aktive Arbeitsförderung
- Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
- Besondere Leistungen
- Teilnahmekosten für Maßnahmen
- § 127 (Teilnahmekosten für Maßnahmen)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Sonstige Leistungen
- § 31 (Sonstige Leistungen)