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   LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 5 KR 2890/12   

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https://dejure.org/2013,102401
LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 5 KR 2890/12 (https://dejure.org/2013,102401)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2013 - L 5 KR 2890/12 (https://dejure.org/2013,102401)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - L 5 KR 2890/12 (https://dejure.org/2013,102401)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 3/11 R

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - Erstattungssatz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 5 KR 2890/12
    Mit seiner gegenteiligen Rechtsprechung (Urt. v. 13.12.2011, - B 1 KR 3/11 R -) verletze das BSG das Gewaltenteilungsprinzip.

    Der Senat schließt sich der - auch seiner Ansicht nach zutreffenden - Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 13.12.2011, - B 1 KR 3/11 R -) an.

    Im Hinblick auf die mit dem AAG errichtete Arbeitgeberversicherung ist die Klägerin Versicherte i. S. d. § 183 SGG, weshalb das Verfahren gerichtskostenfrei ist; § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG ist nicht anzuwenden (BSG, Urt. v. 13.12.2011, - B 1 KR 3/11 R -).

    Nachdem die streitige Rechtsfrage in der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 13.12.2011, - B 1 KR 3/11 R -) mittlerweile geklärt ist, erweist sich die weitere Rechtsverfolgung hinsichtlich eines Bagatellbetrags von 5, 37 EUR als rechtsmissbräuchlich.

    Gründe für die Zulassung der Revision bestehen nicht (§ 160 Abs. 2 SGG); die hier maßgeblichen Rechtsfragen sind mittlerweile in der (neueren) Rechtsprechung des BSG (insbesondere Urt. v. 13.12.2011, - B 1 KR 3/11 R -) geklärt.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - L 5 KR 5601/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 5 KR 2890/12
    Mit Beschluss vom 24.5.2011 wurde im Hinblick auf das beim BSG anhängige Revisionsverfahren gegen das Senatsurteil vom 25.8.2010 (- L 5 KR 5601/09 -) das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Zur Begründung nimmt sie (u.a.) auf ihr bisheriges Vorbringen und auf das Senatsurteil vom 25.8.2010 (- L 5 KR 5601/09 -) Bezug.

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