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   LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16   

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https://dejure.org/2017,40755
LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16 (https://dejure.org/2017,40755)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16 (https://dejure.org/2017,40755)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 2017 - L 11 EG 4105/16 (https://dejure.org/2017,40755)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 S 3 BEEG, § 2b Abs 1 S 2 BEEG, § 22 Nr 4 EStG
    Elterngeld - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von Abgeordnetenentschädigungen - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Behinderungsverbot von Abgeordneten - keine Ausklammerung der Abgeordnetenzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elterngeld; Verfassungskonformität der Nichtberücksichtigung von Abgeordnetenentschädigungen

  • rechtsportal.de

    AbgG § 5 ; EStG § 22 Nr. 4 ; BEEG § 2 Abs. 1 S. 3
    Elterngeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16
    Das BVerfG hat die den Abgeordneten zustehende Entschädigung im Diätenurteil (BVerfG 05.11.1975, 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296 Rn 41 f), auf das sich die Klägerin beruft, das aber die von der Klägerin vertretene Rechtsmeinung gerade nicht stützt, als "Vollalimentation aus der Staatskasse" bezeichnet und ausgeführt:.

    Die Entschädigung ist also so zu bemessen, dass sie auch für den, der kein Einkommen aus einem Beruf hat, aber auch für den, der infolge des Mandats Berufseinkommen ganz oder teilweise verliert, eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist (BVerfG 05.11.1975, 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296 Rn 41; ebenso BVerfG 21.07.2000, 2 BvH 3/91, BVerfGE 102, 224 Rn 55).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16
    Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG 21.09.1976, 2 BvR 350/75, BVerfGE 42, 312 ), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor (vgl BVerwG 16.12.2010, 2 C 11/09, NVwZ-RR 2011, 371 Rn 14 f zu Art. 48 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16
    Die Entschädigung ist also so zu bemessen, dass sie auch für den, der kein Einkommen aus einem Beruf hat, aber auch für den, der infolge des Mandats Berufseinkommen ganz oder teilweise verliert, eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist (BVerfG 05.11.1975, 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296 Rn 41; ebenso BVerfG 21.07.2000, 2 BvH 3/91, BVerfGE 102, 224 Rn 55).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16
    Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG 21.09.1976, 2 BvR 350/75, BVerfGE 42, 312 ), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor (vgl BVerwG 16.12.2010, 2 C 11/09, NVwZ-RR 2011, 371 Rn 14 f zu Art. 48 Abs. 2 GG).
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 10/12 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessungszeitraum - schwangerschaftsbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16
    Nach der Rspr des BSG, der sich der Senat anschließt, ist diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt, weil der Gesetzgeber mit dem Anknüpfen an das Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei der Bemessung des Elterngeldes ein legitimes Differenzierungsziel verfolgt (BSG 27.06.2013, B 10 EG 10/12 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 22 Rn 47).
  • SG München, 30.03.2017 - S 46 EG 213/14

    Erwerbseinkommen - Abgeordnetenbezüge und Elterngeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16
    Daraus lässt sich für die analoge Anwendung von § 2b Abs. 1 Satz 2 BEEG nichts herleiten (vgl SG München 30.03.2017, S 46 EG 213/14, juris, das eine analoge Anwendung von § 2b Abs. 1 S 2 BEEG ebenfalls zutreffend verneint).
  • LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17

    Abgeordnetenbezüge als elterngeldrechtliches Einkommen

    (bbb) Ebenso wenig erbringt der Vergleich mit Arbeitnehmern und Selbständigen Hinweise auf eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16).

    Die Abgeordnetentätigkeit verkörpert keinen Tatbestand, der den Bemessungszeitraum, welcher grundsätzlich die zwölf Kalendermonate vor der Geburt umfasst, in die Vergangenheit zu verschieben geeignet ist (vgl. auch LSG-Baden-Württemberg vom 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 8/18

    Elterngeld - keine Berücksichtigung von Abgeordnetenbezügen - Verfassungsrecht -

    Der Umkehrschluss ergibt, dass alle anderen Einkunftsarten nicht zu berücksichtigen sind (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. September 2017 - L 11 EG 4105/16 -, Rn. 19, juris).

    Der Gesetzgeber darf auch Einkommen, die nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammen, bei der Bemessung des Elterngeldes unberücksichtigt lassen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. September 2017 - L 11 EG 4105/16 -, Rn. 23, juris).

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