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   LSG Baden-Württemberg, 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03   

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https://dejure.org/2005,13989
LSG Baden-Württemberg, 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03 (https://dejure.org/2005,13989)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03 (https://dejure.org/2005,13989)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - L 5 AL 5233/03 (https://dejure.org/2005,13989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit; Betriebsbedingte Entlassung von Arbeitnehmern bei gleichzeitigem Eintritt in ein befristetes Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit des Verzichts auf den Kündigungsschutz nach ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bedrohung durch Entlassung nach § 175 SGB III bei älteren Arbeitnehmern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03
    Wie sich insbesondere auch aus der Begründung im Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 15/1515) , im Rahmen dessen die bisherige Regelung in § 175 SGB III weggefallen ist und statt dessen ein Transferkurzarbeitergeld in § 216 b SGB III geschaffen wurde, ergibt, sollte das neue Instrument Transferkurzarbeitergeld als Sonderform des Kurzarbeitergelds das Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (§ 175) ablösen.

    Dies hatte sich laut der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1515 S. 92 zu § 216 b) zwar grundsätzlich als Instrument zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten der Teilnehmer bewährt.

    Zu Abs. 8 § 216 b (BT-Drs. 15/1515 S. 93) wird in der Gesetzesbegründung ferner darauf hingewiesen, die Festschreibung der Höchstbezugsdauer bei Transferkurzarbeitergeld auf zwölf Monate ohne Verlängerungsmöglichkeit auf Basis einer Rechtsverordnung diene der Bekämpfung der Frühverrentung.

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03
    MTV nicht von Entlassung bedroht, da unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern zwar eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist in Betracht kommen kann, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch unter Einsatz aller zumutbaren Mittel, gegebenenfalls durch Umorganisation seines Betriebes nicht weiterbeschäftigen kann, er also deshalb dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hin sein Gehalt weiterzahlen müsste, obwohl er z. B. wegen Betriebsstilllegung für dessen Arbeitskraft keine Verwendung mehr hat (BAG Urteil vom 5. Februar 1998 in BAGE 88, 10; siehe auch Urteile vom 13. Juni 2002 in AP Nr. 4 zu § 284 ZPO und vom 8. April 2003 in AP Nr. 181 zu § 626 BGB).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03
    Dieser stelle eine Rechtsposition dar, die Bestandsschutz gewährleiste, das bedeute, der einmal erworbene Status der Unkündbarkeit sei in seiner Schutzwürdigkeit bereits abgewickelten Tarifansprüchen gleichzustellen und damit nach der Rechtsprechung des BAG der tarifvertraglichen Abänderbarkeit wegen der gegebenen Schutzwürdigkeit entzogen (mit Hinweis auf Urteil des BAG vom 16. Februar 1962 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG - und Urteil vom 15. November 1995 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG -).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03
    Dieser dürfte bei einer einschneidenden Abänderung einer Regelung zur Unkündbarkeit höher zu bewerten sein als z. B. der rückwirkende Abbau noch nicht abgewickelter Lohnansprüche, der für den Arbeitnehmer aufgrund objektiver Anhaltspunkte, nämlich infolge entsprechender Verlautbarungen der Tarifvertragsparteien, vorhersehbar gewesen sei (Hinweis auf Urteil des BAG vom 23. November 1994 - Az. 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03
    Die Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband hindere diesen nicht, Firmentarifverträge abzuschließen (mit Hinweis auf Urteil des BAG vom 4. April 2001 - Az. 4 AZR 237/00 - in NZA 2001, 1085, 1086).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03
    Der einmal erworbene Status der Unkündbarkeit sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tariflicher Abänderbarkeit entzogen (Hinweis auf Urteil vom 15. November 1995 - Az. 2 AZR 521/95 -).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2005 - L 5 AL 5233/03
    Jedoch fallen die betroffenen Arbeitnehmer, obwohl aufgrund dieses Haustarifvertrages mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer die Unkündbarkeit bei einer ordentlichen Kündigung entfallen ist, nicht unter den Schutzzweck von § 175 SGB III. In der Begründung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. im Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG -BT-Drs. 13/4941 Seite 185/0086 ) ist zu § 175 ausgeführt:.
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