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   LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02   

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https://dejure.org/2003,12128
LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02 (https://dejure.org/2003,12128)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02 (https://dejure.org/2003,12128)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - L 13 KN 3643/02 (https://dejure.org/2003,12128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ohne einen Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme ab einem Alter von 60 Jahren; Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber als Voraussetzung für das Vorliegen einer Beschäftigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Vertrauensschutzregelung des § 237 Abs. 4 SGB VI

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02
    Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist § 7 Abs. 1 SGB IV in seiner bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung (vgl. hierzu Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - in DBlR 4683a, AFG/§ 168).

    Im Übrigen finden die erst ab 1. Januar 1999 und lediglich bis 31. Dezember 2002 geltenden mehrfach geänderten gesetzlichen Regelungen zur sogenannten "Scheinselbständigkeit" in § 7 Abs. 4 SGB IV keine Anwendung, weil hier Zeiten lange vor Inkrafttreten dieser Bestimmung zu beurteilen sind (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 a.a.O.) und im Übrigen die spätere gesetzliche Vermutung nur greift, wenn, was nicht der Fall war, die erwerbstätige Person Mitwirkungspflichten nach § 206 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) oder nach § 196 Abs. 1 SGB VI nicht erfüllt.

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSGE 45, 199, 200 ff; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss in SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSGE 45, 199, 200 ff; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss in SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber "persönlich abhängig" ist (seit BSGE 3, 30, 35; 10, 41, 44); wirtschaftliche Abhängigkeit wird nicht gefordert.
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSGE 45, 199, 200 ff; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss in SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R

    Abgeordnetenentschädigung kein Hinzuverdienst bei Altersrenten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02
    Der nicht geregelte Fall des Klägers, dessen Arbeitslosigkeit lediglich wegen einer von vornherein zeitlich begrenzten mehr als kurzzeitigen selbständigen Erwerbstätigkeit kurz vor dem Stichtag unterbrochen, einen Monat später jedoch schon wieder fortgesetzt wird, ist den gesetzlich festgelegten Fällen ähnlich und wegen dieser Ähnlichkeit auch gleich zu bewerten (vgl. zur analogen Anwendung wegen einer Gesetzeslücke BSG SozR 4100 § 107 Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 34 Nr. 3).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02
    Das Weisungsrecht kann, vornehmlich bei Diensten höherer Art, eingeschränkt und zur funktionsgerechten dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein (vgl. BSGE 47, 201, 204; BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11); es darf jedoch nicht vollständig entfallen.
  • BSG, 27.05.1959 - 3 RK 18/55

    Heranziehung revisibler Rechtsvorschriften zur Auslegung irrevisiblen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 3643/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber "persönlich abhängig" ist (seit BSGE 3, 30, 35; 10, 41, 44); wirtschaftliche Abhängigkeit wird nicht gefordert.
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