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   LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16   

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https://dejure.org/2018,21564
LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16 (https://dejure.org/2018,21564)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16 (https://dejure.org/2018,21564)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - L 8 AL 3995/16 (https://dejure.org/2018,21564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit bei mehreren aufeinander folgenden im Voraus befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit Vertragsverlängerungen ohne Einhaltung der Schriftform; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitslosen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 142 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 3, § 14 Abs 4 TzBfG
    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit - mehrere aufeinander folgende im Voraus befristete Beschäftigungsverhältnisse - Vertragsverlängerung - einheitliche Beschäftigung - neuer befristeter Arbeitsvertrag - fehlende Schriftform - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 281/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16
    Bei der Frage, ob eine Beschäftigung "im Voraus" durch Arbeitsvertrag auf nicht mehr als 10 Wochen zeit- oder zweckbefristet ist, ist nach dem dargestellten Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III maßgeblich darauf abzustellen, ob und in welchem Umfang Beschäftigungsverhältnisse eingegangen wurden, die im Voraus ausdrücklich auf nicht mehr als 10 Wochen befristet waren (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2013 - L 9 AL 281/12 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 9 AL 6/18

    Arbeitslosengeld für Filmschaffende

    Ob eine spätere Verlängerung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen schädlich ist, wird kontrovers beurteilt (dafür: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16, juris; unter Bezugnahme darauf offenbar auch Söhngen in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: 169. Lf./01.09.2019, § 142 Rn. 44; dagegen SG Berlin, Urteil vom 21.04.2017 - § 58 AL 501/16 -, juris; offenlassend: Öndül, in Schlegel/Voelzke, JurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, Stand: 27.01.2020, § 142 Rn. 44).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.09.2021 - L 2 AL 36/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Verkürzung der Anwartschaftszeit auf 6 Monate -

    Zum Teil wird allein aus einer solchen tatsächlichen Dauer abgeleitet, dass es sich nicht um eine kurzzeitige Beschäftigung i. S. der Vorschrift gehandelt haben kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2018 - L 8 AL 3995/16 - juris).
  • LSG Sachsen, 06.01.2022 - L 3 AL 24/20
    So hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 18. Mai 2018 (Az.: L 8 AL 3995/16 - juris Rdnr. 33) über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei welchem vor Ablauf der Befristung durch ausdrückliche "Vertragsverlängerung" das befristete Beschäftigungsverhältnis über die maßgebende Kurzzeitigkeitsgrenze hinaus verlängert wurde.
  • SG Nürnberg, 28.09.2022 - S 22 AL 411/21

    Zusammenhängende, befristete Arbeitsverhältnissen in der Anwartschaftszeit

    Dieser Auffassung folgen zumindest das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16 - juris Rn. 33 und Öndül in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 11 AL 60/17
    Da die Klägerin selbst bei der vom SG vorgenommenen Einzelbetrachtung aller Arbeits- und Nachtragsverträge die verkürzte Anwartschaftszeit nach § 142 Abs. 2 SGB III nicht erfüllt, kann der Senat die vom SG und von den Beteiligten diskutierte Rechtsfrage offen lassen, ob bei Kettenbefristungen von einer einzigen - und damit entsprechend länger andauernden - Beschäftigung oder von mehreren kurzen Beschäftigungen auszugehen ist (vgl. hierzu: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2018 - L 8 AL 3995/16 -, info also 2018, 246 [Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen durch Beschluss des BSG vom BSG, Beschluss vom 17. August 2018 - B 11 AL 42/18 B -]; vgl. auch: Müller in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/ Udsching, Beck"scher Online Kommentar zum Sozialrecht - BeckOK SozR -, Stand: Dezember 2018, § 142 SGB III, Rn 14a).
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